Sitzung vom 7. Juni 2018

VoG Animationszentrum Ephata Eupen – Bergkapellstraße 46 – Rollstuhlplattformlift : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Eupen – Animationszentrum Ephata – Bergkapellstraße 46 – Rollstuhlplattformlift“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „Eupen – Animationszentrum Ephata – Bergkapellstraße 46 – Rollstuhlplattformlift“ ist die VoG Animationszentrum Ephata. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 5. März 2018.

Das Animationszentrum Ephata wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vorläufig und unter Auflagen, als sozialer Treffpunkt anerkannt.

Um eine definitive Anerkennung auf unbestimmte Dauer erhalten zu können, müssen vom Animationszentrum Ephata bis zum Sommer 2018 u. a. die Vorschriften zur behindertengerech Gestaltung der Infrastruktur erfüllt werden.

Der Einbau eines Rollstuhlplattformlifts im Gebäude würde die barrierefreie Zugänglichkeit der Räumlichkeiten des Sozialen Treffpunkts ermöglichen.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben hat diesbezüglich am 18. April 2018 ein Gutachten erstellt.

Hierfür stellt die VoG Animationszentrum Ephata einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit, um die notwendigen Arbeiten fristgerecht umsetzen zu können.

Der diesbezügliche Antrag der VoG Animationszentrum Ephata datiert vom 5. März 2018.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben hat am 18. April 2018 ein Gutachten zum geplanten Einbau eines Rollstuhlplattformlift erstellt.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut Angebot der Fa. ThyssenKrupp Home Solutions AG auf 13.885 € (inkl. 21% MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 21 - ZW 52.11

(Aufnahme, Soziale Hilfe und Lebensbewältigung – Bau-, Vergrößerungs- und Umbauarbeiten im sozialen Bereich)

Projektkosten: 13.885 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 8.331 €

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.