Sitzung vom 7. Juni 2018

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der für Familie, Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates regelt gemäß Artikel 25 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben die Funktionsweise dieses Gremiums und der übrigen Gremien der DSL. Die Geschäftsordnung wurde am 27. Januar 2017 verabschiedet.

Die Anpassung wurde erforderlich aufgrund der zwischenzeitlichen Verabschiedung des Erlasses der Regierung vom 19. Oktober 2017 über die Dienstleisterkonferenzen der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Darüber hinaus wurde nach der ersten Genehmigung der Geschäftsordnung ein dritter Fachbereich „Verwaltung“ geschaffen, dessen Leiter die Rolle des in der Geschäftsordnung genannten „Leiter des Dienstes Finanzen“ übernommen hat.

Eine terminologische Anpassung war demzufolge angezeigt, insbesondere bei der Bezeichnung der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten. Zudem wurden einige sprachlichen Korrekturen vorgenommen und einige Absätze an den Wortlaut anderer Absätze angeglichen.

Die Änderungen sind zur Information in der nicht unterzeichneten Word-Vorlage farblich hinterlegt.

In seiner Sitzung vom 6. April 2018 hat der Verwaltungsrat der DSL den Vorschlag zur Anpassung der Geschäftsordnung sowie den dazu gehörenden Anhang (Bezeichnung der Finanzakteure) verabschiedet, um diese an die Regierung zwecks Genehmigung weiterzuleiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Der Vorschlag des  Verwaltungsrates der DSL vom 6. April 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 25.