Sitzung vom 7. Juni 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 32 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bestellt die Regierung Inspektoren, die damit beauftragt sind, Verstöße gegen dieses Dekret und seine Ausführungserlasse festzustellen und diese in einem Protokoll festzuhalten.

Dafür dürfen die Inspektoren alle Untersuchungen, Kontrollen und Ermittlungen vornehmen und Auskünfte einholen, die sie für notwendig erachten um einen Verstoß festzustellen. Dabei haben sie folgende Befugnisse:

1. alle Personen über Tatsachen befragen, deren Kenntnis für die Ausübung der Überwachung nützlich ist;

2.  sich an Ort und Stelle alle durch das vorliegende Dekret und seine Ausführungserlasse vorgeschriebenen Unterlagen vorlegen lassen und Abschriften oder Auszüge davon anfertigen;

3.  in alle Unterlagen, die für die Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig sind, Einsicht nehmen;

4.  alle Räumlichkeiten der Dienste, die nicht als Wohnung dienen, jederzeit einsehen;

5.  in Ausübung ihres Amtes den Beistand der lokalen oder föderalen Polizei beantragen;

6.  unter Einhaltung der in Nummer 4 angeführten Bedingungen die Untersuchungen und Kontrollen ohne vorherige Anmeldung und ohne Begleitung eines Vertreters des Dienstes vornehmen. In diesem Fall erhält der Dienst anschließend eine unverzügliche Mitteilung.

Zudem kann die Regierung externe Sachverständige unter Aufsicht der Inspektoren mit der Untersuchung beauftragen.

Vorliegender Erlass führt diese Bestimmung des Dekrets aus und bestellt mehrere Inspektoren.

Bei der Bestellung wurden mehrere Personen aus dem Fachbereich Familie und Soziales berücksichtigt, damit die Kontrollen durch eine oder bei Bedarf mehreren Personen durchgeführt werden können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 24. Mai 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt