Sitzung vom 12. Juli 2018

Korrigierter Jahresabschluss 2017 der Dienste der Hauptverwaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den korrigierten Jahresabschluss 2017 der Dienste der Hauptverwaltung.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof den korrigierten Jahresabschluss zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.

Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolge dessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:

  • Korrektur einer Abschreibungsbuchung in Höhe von 1.500,00€;

  • Bessere Sachkontenzuweisung einer Abschreibungsbuchung (Leasings);

  • Umbuchung der PPP Forderung in die Bilanzklasse der finanziellen Leasings;

  • Passivierung der Restschuld im Rahmen der Umklassierung des PPP in Höhe von 74.100.000,00€.

Die durchgeführten Korrekturbuchungen haben keinen Einfluss auf den bereits von der Regierung genehmigten zu finanzierenden Nettosaldo 2017 (Norm des Hohen Finanzrates) in Höhe von -47.982.928,68€.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft