Sitzung vom 12. Juli 2018

Verfahrensanweisung 4.10. zur Genehmigung der Haushalte der Dienste mit getrennter Geschäftsführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verfahrensanweisung 4.10. zur Genehmigung der Haushalte der Dienste mit getrennter Geschäftsführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf der Grundlage der bereits bestehenden Verfahrensanweisung 4.9 zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde vorliegender Text ausgearbeitet.

Ziel der Vfa. ist die einheitliche Organisation des Prozesses zur Haushaltserstellung und  Anpassung bei den Diensten mit getrennter Geschäftsführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Gleichzeitig dient sie der Beschreibung der Abläufe in diesem Bereich im Sinne des in Artikel 44 der Haushaltsordnung beschriebenen Systems der internen Kontrolle. Eine transparente Kommunikation zwischen allen Akteuren wird ebenfalls mittels dieser Vfa. gewährleistet.

Das Dokument ist den zuständigen Fachbereichsleitern des Ministeriums sowie den Direktoren und Rechnungspflichtigen der Dienste vorab zur Konzertierung übermittelt worden. Den daraus resultierenden Anmerkungen wurde in vorliegendem Text Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.