Sitzung vom 12. Juli 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Entwurf des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vorliegender Erlassentwurf behandelt die Integration von Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und führt die Bestimmungen des Dekrets vom 11. Dezember 2017 aus.

Dazu gehören die Möglichkeiten der Verlängerung der Laufzeit des Integrationsparcours, die möglichen Gründe für einen zulässigen Abbruch des Integrationsparcours sowie der Einstufungstest für das Sprachniveau der Teilnehmer und die Regelung der Unterrichtssprache für den Integrationskurs.

Neben diesen inhaltlichen Bestimmungen umfasst der Erlass eine Reihe von Verfahrensbestimmungen. Dies betrifft hauptsächlich das Anerkennungsverfahren für die Sprach- und Integrationskurse sowie das des Referenzzentrums für Integration und Migration.

Auch die Bedingungen für die Datenverarbeitung wurden entsprechend den Bemerkungen des  Ausschusses für den Schutz des Privatlebens zum Dekret weiter präzisiert.

Im Anschluss an die erste Lesung vorliegenden Erlassentwurfs wurde das Gutachten der Datenschutzbehörde sowie das des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt angefragt.

Der Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt untersuchte die einzelnen Artikel des Erlassvorentwurfes. Die entsprechenden Bemerkungen wurden geprüft und im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen, indem die entsprechenden Regelungen angepasst oder gestrichen wurden.

Das Gutachten der Datenschutzbehörde liegt noch nicht vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Seit der 1. Lesung des Vorentwurfes des Erlasses haben sich die finanziellen Auswirkungen nicht geändert. Alle bisherigen Kosten wurden bereits bei der Verabschiedung des Dekrets aufgeführt. Die hier aufgeführten Kosten sind demnach nicht als Mehrkosten durch die Verabschiedung des Erlasses zu sehen, sondern wurden bereits seit letztem Jahr getätigt. Es handelt sich um rekurrente jährliche Kosten.

Auch wenn die verschiedenen Dienste aktuell bereits bezuschusst werden, können sowohl die Träger der Sprach- und Integrationskurse als auch das Referenzzentrum nun eine  Anerkennung und die damit verbundene Bezuschussung beantragen. Mit der Anerkennung verändern sich nicht die aktuellen Zuschussbedingungen. Auch die Personalkosten der kommunalen Integrationsbeauftragten werden weiterhin übernommen. Dabei handelt es sich um folgende bereits laufende Kosten:

Leistung

Kosten

Integrationsparcours

  • Sprachkurs
  • Integrationskurs

311.300 EUR

261.300 EUR

50.000 EUR

Referenzzentrum für  Integration

317.240 EUR

Kommunaler Integrationsbeauftragter

53.690 EUR (Gesamtkosten, DG geht in Vorkasse und übernimmt 25% Ko-Finanzierung)

TOTAL

682.230  EUR

 

Darüber hinaus werden im Bereich Integration und in anderen Bereichen wie z.B. im Unterrichtswesen, im Bereich Jugend- und Erwachsenenbildung ebenfalls Integrationsmaßnahmen gefördert, die nicht durch den vorliegenden Erlassentwurf geregelt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vom 15. Juni 2018 liegt vor;

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 5. Juli 2018 liegt vor;

Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 9. Juli 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt, Artikeln 5 §2, 9 §§1, 2 und 4, 10 §§2 und 4, 13, 17, 22 §3, 25, 29, 30, 34 §1 und 37 §4