Sitzung vom 12. Juli 2018

Projekt 4369 – VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens - Eupen – Wohngemeinschaft Haus Nispert (Couvenplatz 7) – Erneuerung einer Heizung : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens – Eupen – Wohngemeinschaft Haus Nispert (Couvenplatz 7) – Erneuerung einer Heizung“  gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „Eupen – Wohngemeinschaft Haus Nispert (Couvenplatz 7) – Erneuerung einer Heizung“ ist die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 24. Mai 2018.

Der bestehende Heizungsanlage in der Wohngemeinschaft Haus Nispert ist stark beschädigt und in der letzten Heizperiode mehrmals ausgefallen. Der Heizungsinstallateur hat festgestellt, dass die Brennkammer nicht mehr wasserdicht ist. Er empfiehlt, den Brenner dringend auszutauschen, um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Eine Wartung der bestehenden Anlage hat er aufgrund der vorhanden Beschädigungen verweigert.

Aus diesen Gründen stellt die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit. Der diesbezügliche Beschluss des Verwaltungsrats datiert vom 24. Mai 2018.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut Angebot der Fa. Chauffage Vanwerst SCS auf € 4.268 (inkl. 6% MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 21 - ZW 52.11

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im sozialen Bereich)

Projektkosten: € 4.268

Voraussichtlicher Zuschuss: € 2.561

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.