Sitzung vom 14. Juni 2018

Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten andererseits, geschehen zu Brüssel am 30. Oktober 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten andererseits, geschehen zu Brüssel am 30. Oktober 2016.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf der Grundlage der vom Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien hat die Europäische Kommission das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) ausgehandelt, mit dem eine moderne und privilegierte Wirtschaftsbeziehung zu Kanada aufgebaut werden soll. Mit unserem strategischen Partner Kanada verbindet uns als Europäische Union eine auf gemeinsamen Werten und Interessen basierende Vergangenheit; mit Blick auf die Zukunft möchten wir nun das Fundament für eine positive, vorwärtsgewandte Ausgestaltung unserer Beziehungen legen. Damit dürften sich neue Möglichkeiten für den Handel und für Investitionen zwischen der Europäischen Union und Kanada erschließen, insbesondere durch einen verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen sowie bessere Handelsregeln für Wirtschaftsteilnehmer.

Zu diesem Zweck haben die EU und Kanada ein ehrgeiziges Abkommen ausgehandelt, das auf beiden Seiten des Atlantiks neue Handels- und Investitionschancen für Wirtschaftsteilnehmer bieten wird. Zudem verdeutlichen beide Seiten mit diesem Abkommen, wie wichtig es ist, dass sich das Wirtschaftsgeschehen im Rahmen einer klaren, transparenten Regulierung durch staatliche Behörden vollzieht, und dass sie das Regelungsrecht im öffentlichen Interesse als ein wesentliches Grundprinzip des Abkommens betrachten.

Am 1. August 2014 wurden die CETA-Verhandlungen auf der Ebene der Chefunterhändler abgeschlossen und das Abkommen paraphiert. Am 26. September 2014 verkündeten Präsident Barroso, Präsident Van Rompuy und Premierminister Harper auf dem EU-Kanada-Gipfel das Ende der CETA-Verhandlungen, woraufhin der Text des Abkommens noch am selben Tag veröffentlicht wurde. Nach der Rechtsförmlichkeitsprüfung wurde der Text des CETA am 29. Februar 2016 veröffentlicht.

Am 15. Februar 2017 ratifizierte das Europäische Parlament das Abkommen. Damit konnten Teile von CETA ab dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft treten. Für ein vollständiges Inkrafttreten bedarf das Abkommen noch der Ratifizierung durch die nationalen – bzw. für manche Länder die regionalen Parlamente in der 28 EU-Mitgliedsstaaten.

Bei dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten andererseits, geschehen zu Brüssel am 30. Oktober 2016, handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2016. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom

22. Mai 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1