Sitzung vom 14. Juni 2018

Beschluss der Regierung zur Verabschiedung der Arbeitsordnung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung die Arbeitsordnung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Anwendung des Gesetzes vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeits­ordnungen hat die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben ihre Arbeitsordnung erstellt. Sie fasst die wichtigsten Regeltexte mit Bezug auf das Personal zusammen, indem sie deren Wortlaut teilweise wiederholt, ihn erläutert oder darauf verweist. Erwähnenswert sind u.a. die Arbeitszeitregelung, die Pflichten und Unvereinbarkeiten der Personal­mitglieder sowie das Verfahren der schriftlichen Verwarnung von Vertragsbediensteten, Angaben zur Besoldung, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vorschriften im Fall von Krankheit, Unfall und Arbeitsunfall sowie die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Arbeit­nehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit sowie zur Vorbeugung von psycho­sozialen Risiken bei der Arbeit und zuletzt allgemeine Verwaltungsauskünfte.

Die Arbeitsordnung tritt am Tage der Verabschiedung durch die Regierung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Verabschiedung der Arbeitsordnung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Direktionsrates vom 10. Oktober 2017 und die Stellungnahme des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 15. Mai 2018 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen