Sitzung vom 14. Juni 2018

Vereinbarung zwischen der Crespo Foundation, der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, der Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, dem Musikverband Födekam Ostbelgien und der Landesmusikakademie Hessen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen der Crespo Foundation, der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, der Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, dem Musikverband Födekam Ostbelgien und der Landesmusikakademie Hessen .

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Primacanta ist ein Konzept zum aufbauenden Musikunterricht. Lehrkräfte – sowohl Grundschullehrer als auch Fachlehrer Musik – werden zur Unterrichtung eines aufbauenden Musikunterrichts für die Grundschule im Rahmen einer Fortbildung qualifiziert. Konzipiert und gefördert wird die Fortbildung von der Crespo Foundation (Stiftung) und der Landesmusikakademie Hessen.

Zielsetzung ist es, die natürliche Singfreude bei Kindern zu stärken und ihre musikalischen Kompetenzen zu entwickeln. Lehrkräfte werden zur Unterrichtung eines aufbauenden Musikunterrichts für die Grundschule qualifiziert. In einem intensiven zweijährigen Fortbildungskurs erwerben sowohl die Musiklehrer als auch fachnahe Lehrkräfte konkrete Strategien und Methoden, um die Schülerinnen und Schüler kindgemäß, lustvoll, handlungsorientiert und systematisch zu hoher musikalischer Kompetenz zu führen. Dabei bekommen die Lehrkräfte eine persönliche Supervision in Form eines Coachings. Regelmäßige Unterrichtsbesuche und individuelle Beratungen gehören zu diesem Coaching.

Eine erste Auflage des Fortbildungskurses hat von Juni 2016 bis Juni 2018 stattgefunden. Die Weiterbildung besteht aus zehn ganztägigen Primacanta-Fortbildungen zum Aufbauenden Musikunterricht. Die Gesamtlaufzeit der Fortbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre. Die Teilnehmerzahl sollte zwischen 15 und 25 Lehrer liegen.

Ein Begleitausschuss bestehend aus Vertretern der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS), des Musikverbands Födekam, der Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Regierung soll das Projekt begleiten und den verschiedenen, mit der Organisation und Durchführung betrauten Akteuren beratend zur Seite stehen.

Die Regierung fungiert gemeinsam mit der AHS, der Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Musikverband Födekam als Träger für das Projekt „Primacanta – Jedem Kind seine Stimme“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und sorgt für die finanzielle und organisatorische Abwicklung.

Ferner wurde eine Projektleitung für die Durchführung des vorerwähnten Projekts in Person von Marc Lemmens gefunden. Er ist erster Ansprechpartner für die Stiftung und die Landesmusikakademie und zeichnet sich verantwortlich für die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen.

Eine vergleichbare Weiterbildung für Grundschullehrer und Fachlehrer Musik gibt es weder in Belgien, noch im benachbarten Ausland. Aufbauender Musikunterricht in dieser Form ist ein Alleinstellungsmerkmal von Primacanta. Der Begriff Primacanta ist urheberrechtlich geschützt.

Vor diesem Hintergrund besteht nicht die Möglichkeit, diese Weiterbildung in Zusammenarbeit mit einem anderen Institut als der Crespo Foundation und der Landesmusikakademie Hessen zu organisieren. Gleichwohl werden die Kosten so gering wie möglich gehalten, da die Ausbildung in Ostbelgien stattfindet und soweit wie möglich auf eigene Fachkräfte zurückgegriffen wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:
Für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von 53.200 €, die sich wie folgt aufschlüsseln werden:

Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 16.700 € auf Basis der Erfahrungswerte des bereits durchgeführten Fortbildungskurses
Vor dem Hintergrund dass das Fortbildungsangebot von „Prima Canta“ ein Alleinstellungsmerkmal der Crespo Foundation ist, fußt die Auftragsvergabe auf Artikel 42 §1 Nummer 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Experten der Crespo Foundation bzw. der Landesmusikakademie Hessen: 4.000 €

(inklusive Reise- und Hotelkosten)

Spesen der hiesigen Dozenten (inkl. Spesen für zusätzliche Weiterbildungen in Hessen), Catering bei den Weiterbildungen in Ostbelgien, Kosten Kopien:11.100 €

Kosten für die Abschlussveranstaltung 2020 (Saalmiete, Technik, Catering):1.600 €

Davon sollen 4.300 € über das Haushaltsjahr 2018 laufen, weitere 6.200 € über das Haushaltsjahr 2019 und 6 200€ über das Haushaltsjahr 2020.

Die Mittel laufen über den Haushalt OB 30.11.12.11.

Personalkosten für die Gesamtkoordination (36.500 €)

Es soll 6/20 pädagogischer Sonderauftrag für die Koordination der Lehrerfortbildung „Primacanta – Jedem Kind seine Stimme“ gewährt werden.

Hieraus ergeben sich für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ausgaben in Höhe von 36.500 € aufzuteilen auf die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 (2018: 6.083 €, 2019:  18.250€, 2020:  12.167 €), die aus der Zuweisung OB 30 Programm 00 (aus den jeweiligen Zuweisungen inklusive Arbeitskosten) entnommen werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 31. Mai 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge