Sitzung vom 20. Juni 2018

Genehmigung der Kofinanzierung von INTERREG VA-Projekten der Euregio Maas-Rhein im Rahmen des vierten Aufrufs

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die erforderliche Kofinanzierung für folgende Projekte:

Projekt

 

2018

 

2019

2020

2021

Kofinanzierungs-bedarf TOTAL

euPreventSNA

2.700 €

8.000 €

8.000 €

5.300 €

24.000 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 50 PR 16 ZW 33.01.

Wohnmonitor EMR (Region Aachen Zweckverband)

1.600 €

2.280 €

2.280 €

682,68 €

6.842,68 €

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 50 PR 15 ZW 12.11.

Wohnmonitor EMR (Ministerium der DG)

10.951,62€

32.614,93  €

32.614,93€

19.534,65 €

95.716,13 €

 

42.365,03 €  der Ausgaben erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 11.11

6.354,75 € der Ausgaben erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 12.11.

1.000 € der Ausgaben erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 12.11.

45.996,34 € der Ausgaben erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 50 PR 15 ZW 12.11.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das INTERREG V-Programm EMR hat ein Budget von 96.000.250 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Fördersatz liegt grundsätzlich bei 50% aus dem Programm und 50% müssen über andere öffentliche oder private Mittel gedeckt werden.

Das INTERREG V-Programm EMR fördert grenzüberschreitende Projekte aus folgenden Themenbereichen:

Prioritätsachse

Thematisches Ziel

Budget (EFRE)

  1. Innovation 2020

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

33.000.000 (34 %)

  1. Wirtschaft 2020

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

20.000.000 (21%)

  1. Soziale Inklusion und Bildung

 Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

19.440.250

(20 %)

  1. Territoriale

Entwicklung

Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern.

17.800.000

(19%)

  1. Technische Hilfe

Verantwortliche und effiziente Durchführung des INTERREG VA-Programms EMR

5.760.000 (6%)

 

Zum 5. März 2018 wurden im Rahmen des vierten Aufrufs 21 Projektanträge im Rahmen des offiziellen Auswahlverfahrens definitiv eingereicht, wovon 18 für annehmbar erklärt werden konnten und drei aus formalen Gründen abgelehnt werden mussten. Die Projektanträge wurden  in der Folge sowohl vom Gemeinsamen Sekretariat / der Verwaltungsbehörde des Programms als auch von den Programmpartnern geprüft und in einer Sitzung der sogenannten Beratungsgruppe am 3. Mai beraten. Die Ergebnisse dieser Beratung und die Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung wurden dem Begleitausschuss des Programms zur definitiven Entscheidungsfindung vorgelegt.

Am 24. Mai 2018 hat der Begleitausschuss 11 Projektanträge genehmigt, darunter auch 5 Projekte mit ostbelgischen Partnern. 7 Projektanträge wurden abgelehnt.

Projektname

Prioritätsachse im Programm

Ostbelgischer Partner

Entscheidung des Begleitausschusses

In Flow

Innovation2020

 

Genehmigt

Rolling Solar

Innovation2020

 

Genehmigt

3D Batterijen

Innovation2020

 

Abgelehnt

Care Holiday

Wirtschaft2020

 

Abgelehnt

SMAFE

Wirtschaft2020

 

Genehmigt

SUSBEE

Wirtschaft2020

 

Abgelehnt

CITIMAP

Soziale Inklusion & Bildung

Verbraucherschutzzentrale VoG

Abgelehnt

euPrevent SNA

Soziale Inklusion & Bildung

Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)

Genehmigt

EMR Eyes

Territoriale Entwicklung

Kaleido

Genehmigt

IKIC

Territoriale Entwicklung

 

Genehmigt

euPrevent ABS

Territoriale Entwicklung

Patienten Rat&Treff

Abgelehnt

Wohnmonitor EMR

Territoriale Entwicklung

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Fachbereich Soziales)

Genehmigt

YouRegion

Territoriale Entwicklung

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Genehmigt

XBMOB

Territoriale Entwicklung

 

Genehmigt

RANDO-M

Territoriale Entwicklung

Tourismusagentur Ostbelgien (Leadpartner)

Genehmigt

Archipelago

Territoriale Entwicklung

IKOB

Abgelehnt

LIVES

Territoriale Entwicklung

 

Genehmigt

Blütenband BBR

Territoriale Entwicklung

Agra Ost

Abgelehnt

Zwei der genehmigten Projekte erfordern eine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Projektname

Ostbelgischer Projektpartner

Bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft angefragte Kofinanzierung

euPrevent SNA

Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)-

24.000 EUR

Wohnmonitor EMR

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Fachbereich Soziales

95.716,13 EUR Eigenmittel

6.742,68 EUR Kofinanzierung für den Leadpartner, Region Aachen Zweckverband, zur Beteiligung an den Koordinationskosten

euPrevent SNA

Da aktuelle Präventionsangebote, die damit verbundenen Inhalte sowie die inhaltliche Botschaft oftmals nicht mit der Wahrnehmung und den Erwartungen innerhalb verschiedener Zielgruppen übereinstimmen; eignet sich die innovative Herangehensweise der "Social Norm Approach" gut , um sich den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Suchtproblematik zu stellen. Zielpublikum des Projekts sind einerseits die Jugendlichen (12 bis 26 Jahre), andererseits die Senioren (ab 55 Jahre). Neben einer Bestandsaufnahme des Suchtmittelkonsums bei Senioren und der Inventarisierung der Probleme sollen Lösungsansätze erarbeitet und euregional umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Einfluss auf die gesellschaftliche Bedeutung des Konsums, die allgemeine Lebensqualität sowie die Unabhängigkeit im Alter erarbeitet werden. Die Jugendlichen, deren tatsächlicher Konsum bereits in Umfragen erfasst wurde, sollen in einer Umfrage Stellung beziehen, was sie über sich selber denken und wie sie sich selber wahrnehmen. Die Realität soll dann mit der von den Jugendlichen wahrgenommenen Norm verglichen und die Unterschiede den Jugendlichen anschließend präsentiert werden. Das langfristige Ziel besteht darin, die politischen Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit für die EMR zu unterstützen und die Bevölkerung zu einem gesünderen Leben zu motivieren.

Wohnmonitor EMR

Ziel des Projekts ist es, der bestehenden grenzübergreifenden Intransparenz und Separierung der Wohnungsmärkte entgegen zu wirken und einen konkreten Beitrag zur Stärkung der EMR als Wohnstandort, zu einer engen und abgestimmten Entwicklung in den wohnungsrelevanten Verflechtungsräumen der Region sowie eine bessere Information und Kommunikation für die ansässige Bevölkerung und Neubürger zu leisten. Zentrale Aktivitäten des Projekts beinhalten: eine grenzübergreifende Wohnverflechtungs- und Wohnungsmarktanalyse, die Erhebung vergleichbarer wohnrelevanter Daten, die Entwicklung eines harmonisierten grenzüberschreitenden Datenmodells und die Schaffung einer kartengestützten Webanwendung. Erwartetes Ergebnis: eine neue gemeinsame Informations- und Kooperationsbasis im Bereich Wohnen, die der EMR eine vorausschauend grenzübergreifende wie regionale Entwicklung als bevorzugter Wohnstandort ermöglicht.

Im Kontext der Zuständigkeitsübertragung Wohnungswesen ist das Projekt von direktem Interesse und Nutzen für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die neun Gemeinden im Gebiet deutscher Sprache sind involviert und eingeladen mitzuwirken.

Drei Projekte, die durch den Begleitausschuss abgelehnt wurden, hatten ebenfalls eine Kofinanzierung bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt.

Projektname

Ostbelgischer Projektpartner

Bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft angefragte Kofinanzierung

euPrevent ABS

PatientenRat&Treff

40.000 EUR

CITIMAP

Verbraucherschutzzentrale VoG

41.107,06 EUR angefragt durch die VSZ

4.746,34 EUR Kofinanzierung für den Leadpartner, Institut Scientifique de Service Public, zur Beteiligung an den Koordinationskosten

Archipelago

IKOB

6.673,19 EUR Kofinanzierung für den Leadpartner, Stichting Schunck, zur Beteiligung an den Koordinationskosten

Durch die Ablehnung dieser Projektanträge durch den Begleitausschuss des Programms sind diese Anfragen jedoch obsolet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

euPrevent SNA

Die mit dem Projekt verbundenen Gesamtkosten belaufen sich für die ASL für die dreijährige Projektlaufzeit auf 177.247,50 Euro, wovon 50% über Interreg zurückerstattet werden.

Die Unterstützung des Projektes euPrevent SNA ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:

Projektpartner

 

2018

 

2019

2020

2021

Kofinanzierung TOTAL

ASL

2.700 €

8.000 €

8.000 €

5.300 €

24.000 €

 

Die Kofinanzierung erfolgt prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 50 PR 16  ZW 33.01.

             

 

Die übrigen 64.623,75 Euro werden durch die ASL erbracht.

Wohnmonitor EMR

Für das Ministerium wird ein Mitarbeiter im Fachbereich Soziales die notwendige Zuarbeit zum Projekt liefern. Durch die Beteiligung am Projekt Euregionaler Wohnmonitor entstehen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die dreijährige Projektlaufzeit Gesamtkosten in Höhe von 191.432,27 EUR. Hierbei handelt es sich um Personalkosten in Höhe von 84.730,07 EUR, Büro- und Verwaltungskosten in Höhe von  12.709,51 EUR, Reisekosten in Höhe von 2.000 EUR und Kosten für Externe Expertise und Dienstleistungen in Höhe von 91.992,69 EUR,.

Diese Ausgaben verteilen sich für die Projektlaufzeit auf folgende Haushaltsposten:

84.730,07 €  der Ausgaben erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 11.11

12.709,51 € der Ausgaben erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 12.11.

2.000 € der Ausgaben erfolgen über OB 20 PR 00 ZW 12.11.

91.992,69 € der Ausgaben erfolgen prinzipiell und unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 50 PR 15 ZW 12.11.

50% der Gesamtkosten, sprich 95.716,13 € werden der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch INTERREG zurückerstattet, sodass der Kofinanzierungsbedarf bzw. die Eigenbeteiligung im Saldo 95.716,14 EUR beträgt. Die Tabelle unter Punkt 1 stellt demnach das Saldo der Finanzierung dar.

Darüber hinaus beantragt der Leadpartner, die Region Aachen Zweckverband, beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Kofinanzierung für die im Rahmen des Projekts anfallenden Koordinationskosten in Höhe von 6.842,68 EUR, die nicht über Interreg-Mittel zurückerstattet werden. Somit belaufen sich die mit dem Projekt verbundenen Gesamtkosten für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die dreijährige Projektlaufzeit auf 102.558,82 Euro.

Die Ausgaben in Höhe von 6.842,68 EUR erfolgen über OB 50 PR 15 ZW 12.11.

4. Gutachten:

Die eingereichten Projektanträge wurden bereits in der informellen Auswahlphase im Hinblick auf die Beratungen der Programmpartner vom 16. Januar 2018 geprüft und mit den Fachabteilungen des Ministeriums beraten. Die Regierung hat die Empfehlungen am Januar 2018 zur Kenntnis genommen (EXVIII/11.01.2018/OP/541). Die in der Folge der Beratungen zum 5. März 2018 abgeänderten Anträge wurden durch den Fachbereich Außenbeziehungen und Regionalentwicklung erneut gesichtet und im Hinblick auf die Sitzung der Beratungsgruppe vom 3. Mai 2018 eine Einstufung in Absprache mit den jeweiligen Fachabteilungen im Ministerium vorgenommen (siehe Übersichtstabelle in der Anlage).

Zum Projekt euPrevent SNA haben mehrere Absprachen zwischen der Fachabteilung Gesundheit, dem zuständigen Kabinett sowie der ASL stattgefunden. Bei der Ausarbeitung des Projekts Wohnmonitor EMR war der Fachbereich Soziales inhaltlich beteiligt.

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 11. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über denFonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

Verordnung(EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);

Kooperationsprogramm INTERREG VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 9.12.2015.