Sitzung vom 30. August 2018

Kirchenfabrik Ouren – Pfarrkirche Ouren : Erneuerung der Heizung Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung der Heizung in der Pfarrkirche Ouren an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Luftheizung mit Heizölbrenner der Pfarrkirche in Ouren datiert aus dem Jahre 1986. Der Brenner, der Hauptventilator sowie der Hauptverteiler befinden sich im Heizraum, welcher sich unter der Sakristei befindet.

Der Generator sowie dessen Gehäuse sind an vielen Stellen stark durch Rost angegriffen, und dies vor allen Dingen an den verschiedenen Kanten und Schweiß-nähten. Im Innern der Brennkammer ist ein Teil der Schweißnähte so gut wie durchgerostet und kleine Risse sind zu erkennen.

Der Brenner funktioniert momentan noch, hat allerdings aufgrund seines Alters und durch Verschleiß keinen sehr hohen Wirkungsgrad mehr.

Durch den starken Rostbefall und der Risse im Brennkessel besteht die Gefahr, dass dieser in kürzester Zeit durchbrennt und somit der Qualm und Ruß der Verbrennung über die Luftheizungsrohre durch das ganze Gebäude geblasen werden und somit dort Verunreinigungen und, in den Bereichen des direkten Luftaustritts, Schäden verursachen können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der Heizung beläuft sich auf 6.229,91 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 10.383,19 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.