Sitzung vom 30. August 2018

ÖSHZ Eupen – MOSAIK-Zentrum Erneuerung der Dächer von Haus 2 und 3 und der Gasbrenner von Haus 2 und 5

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „ÖSHZ Eupen – MOSAIK-Zentrum – Erneuerung der Dächer von Haus 2 und 3 und der Gasbrenner von Haus 2 und 5“ gemäß Art. 22 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „ÖSHZ Eupen – MOSAIK-Zentrum – Erneuerung der Dächer von Haus 2 und 3 und der Gasbrenner von Haus 2 und 5“ ist das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Eupen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 16. April 2018 bzw. 6. Juli 2018.

Die Dächer von Haus 2 und 3 des MOSAIK-Zentrums sind aufgrund von wiederkehrenden Feuchtigkeitsproblemen dringend sanierungsbedürftig. Der Feststellungsbericht des Architekten Ralph Palotas (PR+P) vom 9. März 2018 bestätigt den notwendigen Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund hat das ÖSHZ Eupen über die Leitung des MOSAIK-Zentrums mehrere Fachfirmen um Vorlage eines Angebots zur Erneuerung der 2 Dächer gebeten. Das (einzig eingereichte) schriftliche Angebot der Fa. Henri Crutzen GmbH datiert vom 21. Februar 2018.

Am 25. April 2018 hat der Sozialhilferat in seiner Sitzung beschlossen, die Auftragserteilung an die Fa. Henri Crutzen auf Grundlage des durchgeführten Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung zu genehmigen.

Die Gasbrenner von Haus 2 und 5 sind defekt und fallen regelmäßig aus. Die mit dem Unterhalt der Heizungsanlagen beauftragte Fa. Palm & Schwall AG empfiehlt aufgrund von mangelnden Ersatzteilen eine dringende Erneuerung der Gasbrenner zur Gewährleistung der Wärmegewinnung vor Beginn der Heizperiode.

Aus diesem Grund hat das ÖSHZ Eupen über die Leitung des MOSAIK-Zentrums die Wartungsfirma um Vorlage eines Angebots zur Erneuerung der 2 Gasbrenner gebeten. Das schriftliche Angebot der Fa. Palm & Schwall GmbH datiert vom 22. März 2018.

Am 25. Juni 2018 hat das ständige Präsidium in seiner Sitzung beschlossen, die Fa. Palm & Schwall AG auf Grundlage des Angebots mit der Erneuerung der Gasbrenner zu beauftragen.

Hierfür stellt das ÖSHZ Eupen einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit.

Der diesbezügliche Antrag des ÖSHZ Eupen datiert vom 9. April 2018 bzw. 6. Juli 2018.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut den vorliegenden Angeboten der Fa. Henri Crutzen GmbH bzw. Palm & Schwall AG auf 57.365,82€ (inkl. 6% MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 20 - ZW 63.21

(Besondere Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung)

Projektkosten: 57.365,82 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 34.419,49 €

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.