Sitzung vom 6. September 2018

Dekretentwurf zur Zustimmung zu der Vereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Nordatlantischen Vertragsorganisation bezüglich der Rechtsstellung einiger Personalkategorien der NATO-Agenturen, die sich in dem Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien befinden, geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu der Vereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Nordatlantischen Vertragsorganisation bezüglich der Rechtsstellung einiger Personalkategorien der NATO-Agenturen, die sich in dem Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien befinden, geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2016.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei der Vereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Nordatlantischen Vertragsorganisation bezüglich der Rechtsstellung einiger Personalkategorien der NATO-Agenturen, die sich in dem Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien befinden, geschehen zu Brüssel am 20. Mai 2016, handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 24. Mai 2017 feststellte.

In seiner Sitzung vom 25. Februar 2014 wurde die Vereinbarung als ausschließlich föderale und regionale Zuständigkeit eingestuft. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine Vollmacht zur Unterzeichnung der Vereinbarung erstellt. Der gemischte Charakter der Vereinbarung wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt.. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 63.522 vom 13. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1