Sitzung vom 6. September 2018

Berichterstattung zum Regionalen Entwicklungskonzept und zum Laufenden Arbeitsprogramm

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die ihr vorgelegten Versionen der Berichterstattung zur Zweiten Umsetzungsphase des Regionalen Entwicklungskonzepts (Fortschrittsbericht der Arbeitsschritte, Ressourcenplanung) und zum Laufenden Arbeitsprogramm der Legislaturperiode 2014-2019 (Fortschrittsbericht der Arbeitsschritte).

Der Ministerpräsident wird mit der Übermittlung besagter Berichterstattung an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Um den Fortschritt der Zweiten Umsetzungsphase des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK II) und der Umsetzung der Maßnahmen des Laufenden Arbeitsprogramms der Legislaturperiode 2014-2019 zu überwachen, wurden mit Stand Ende 1. Halbjahr 2018 mehrere Berichte erstellt:

REK-Fortschrittsbericht der Arbeitsschritte

Dieser Bericht gibt eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der 24 Zukunfts- und 3 Querschnittsprojekte von REK II. Neben einer Darstellung der Fortschritte des 1. Halbjahres 2018 in Textform pro REK-Projekt enthält der Bericht für jeden Arbeitsschritt von REK II eine übersichtliche Darstellung der aktuellen Umsetzungsfristen in Pfeilform.

REK-Ressourcenplanung

Die REK-Ressourcenplanung fasst in einer Übersicht den Stand der bereits getätigten und noch zu erwartenden Ausgaben für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von REK II zusammen. Die Ausgaben werden auf die verschiedenen Arbeitsschritte aufgeschlüsselt und auf Jahresbasis angegeben, wobei zwischen rekurrenten und einmaligen Kosten sowie zwischen Eigen- und Fördermittel unterschieden wird.

Fortschrittsbericht des Laufenden Arbeitsprogramms (LAP)

Der Bericht bietet eine Übersicht über die 80 Projekte, die im Rahmen des Laufenden Arbeitsprogramms umgesetzt werden. Jedes der 80 Projekte wird im Bericht kurz beschrieben, bevor in einer kurzen und prägnanten Übersicht der Stand der Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte beschrieben wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.         

5. Rechtsgrundlage:

keine