Sitzung vom 13. September 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 16. März 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 16. März 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch den Erlass vom 16. März 2017 wurde Herr Marco Zinnen, Berater des für Ausbildung zuständigen Ministers, als Mitglied der Kommission zur Überprüfung von Ausbildungen hinsichtlich der Erfordernisse der Teilzeitschulpflicht gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht bestellt.

Da Herr Zinnen seine Tätigkeit im Kabinett des Bildungsministers zum 31. März 2018 beendet hat, wird Frau Joëlle Ramakers, Beraterin des für Ausbildung zuständigen Ministers, durch vorliegenden Erlass als Mitglied der o.e. Kommission bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht

Erlass der Exekutive vom 16. März 1992 zur Einsetzung einer Kommission in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht