Sitzung vom 13. September 2018

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2019 - 2024 für das Blindenhilfswerk „Spendet uns Licht und Liebe“ VoG, Eupen und Umgebung Flög 16 - 4730 Hauset NN: 433 925 144

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 dem Blindenhilfswerk „Spendet uns Licht und Liebe“ VoG, Eupen und Umgebung, Flög 16 in 4730 Hauset für die Jahre 2019 bis 2024 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugs-fähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs-fähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanzminister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschafts-regierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3, Absatz a. und Absatz b. der Satzungen der VoG ist der Zweck der Vereinigung die Unterstützung blinder und sehbehinderter Mitmenschen und ihrer Familien. Die VoG folgt den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 und tritt für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein. Ein wesentliches Tätigkeitsfeld der VoG ist die Vertretung, die Unterstützung und die Beratung von Menschen mit Behinderung sowie die Förderung ihrer Rechte, womit von der Tätigkeit her die Bedingung zur Anerkennung erfüllt ist.

Das Blindenhilfswerk „Spendet uns Licht und Liebe“ VoG  unterstützt minderbemittelte sehbehinderte und blinde Menschen, u.a. durch den Ankauf, die Verteilung und den Unterhalt von Blindenstöcke, sprechende Uhren, Lupen, DAISY-Hörbücher, …

Die VoG organisiert im Laufe des Jahres auch eine Reihe von Aktivitäten und Veranstaltungen, z.B. monatliche Bastelateliers, Frühlingsfest, Nikolausfeier, mehrere gemütliche Treffen bei Kaffee und Kuchen. Die Ehrenamtlichen besuchen die Blinden oder erkrankten sehbehinderten Menschen zu Hause, um sie vor Ort zu unterstützen und zu begleiten.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 23.03.2018 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für weitere 6 Jahre für diese Vereinigung vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.