Sitzung vom 13. September 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung eines Regierungskommissars für das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung eines Regierungskommissars für das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch den Erlass vom 4. September 2014 wurde Herr Marco Zinnen, Berater des für Ausbildung zuständigen Ministers, als Regierungskommissar für das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen bestellt.

Da Herr Zinnen seine Tätigkeit im Kabinett des Bildungsministers zum 31.03.2018 beendet hat, wird Frau Joëlle Ramakers, Beraterin im Kabinett des für Ausbildung zuständigen Ministers, durch vorliegenden Erlass als Regierungskommissarin für das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
28. August 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft