Sitzung vom 13. September 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Begleiträte für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2017 zur Bestellung der Mitglieder der Begleiträte für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Begleitrat begleitet die erstankommenden Schüler zwecks optimaler Eingliederung in die Regelsekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Er berät und trifft Entscheidungen über den weiteren schulischen Werdegang und den Zeitpunkt der definitiven Eingliederung in die Regelsekundarschulen auf Grundlage eines Einstufungstests der Kompetenzen in der Unterrichtssprache.

Frau Gabriele Goor wird als Vorsitzende durch die ehemalige stellvertretende Vorsitzende, Frau Corina Senster, ersetzt, da erstgenannte ihr Arbeitsverhältnis mit dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beendet hat. Stellvertretende Vorsitzende wird Frau Ruth De Sy, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik im Ministerium.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen