Sitzung vom 19. September 2018

Dekretentwurf zur dritten Anpassung des Dekretes vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Dekretentwurf zur dritten Anpassung des Dekretes vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

In der Sitzung vom 24. Mai 2018 hat die Regierung den Vorentwurf zu diesem Dekret verabschiedet. Im Vergleich zu diesem Vorentwurf wurde lediglich ein neuer Artikel 3 eingefügt, um den Artikel 9 des Dekretes vom 15. Dezember 2016 abzuändern.

Grundlage zu dieser Abänderung ist die am 2. Februar 2018 von der Regierung genehmigte dritte Haushaltsanpassung der DSL 2017. Demnach müssen hier insgesamt 15.604.000€ an Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden (vorher: 15.416.000€). 

Alle anderen Angaben sind unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017