Sitzung vom 28. September 2018

Dekretentwurf zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt gemäß den Artikeln 38 und 40 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft den Dekretentwurf zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Das Dekret zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017 umfasst die in Artikel 38 Absatz 2 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG beschriebenen Dokumente.

Das Dekret beinhaltet unter anderem die konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung und den konsolidierten Jahresabschluss. Diese Dokumente stellen die Daten der einzelnen Jahresabschlüsse der Hauptverwaltung, der Dienste mit getrennter Geschäftsführung, der Einrichtungen öffentlichen Interesses und des Parlamentes in verdichteter Form dar.

Nachstehend auszugsweise die konsolidierten Salden der Haushaltsverrichtungen der Dienste und Einrichtungen der DG:

Konsolidierter Bruttosaldo:     82.749.544,03 (Haushaltsergebnis)

Konsolidierter Nettosaldo:      -47.078.864,33 (Norm Hoher Finanzrat)

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine