Sitzung vom 28. September 2018

Vollmacht zur Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Nordatlantischen Vertragsorganisation über die Rechtsstellung des befristeten diensttuenden Personals eines Organs der NATO mit Sitz im Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter die Vollmacht zur Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Nordatlantischen Vertragsorganisation über die Rechtsstellung des befristeten diensttuenden Personals eines Organs der NATO mit Sitz im Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien in ihrem Namen.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 1. Dezember 2016 feststellte.

Damit das Abkommen unterzeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 92bis §4ter

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis

Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen, Artikel 6