Sitzung vom 28. September 2018

Absichtserklärung zur Ausweitung der Tätigkeit der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht „Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ als Nationalagentur auf das europäische Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ im Zeitraum 2018-2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des europäischen Programms „Europäisches Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die V.O.G. Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationalagentur“ zu bestellen.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der 125. Sitzung vom 10.07.2013 bezeichnete die Regierung im Rahmen der Umsetzung des europäischen Programms „Erasmus+“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationale Behörde“ und die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationalagentur“.

Wie im Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission zum neuen EU-Programm „Europäisches Solidaritätsprogramm“ angegeben, ist die Nationale Behörde für das Erasmus+ Programm auch für die Beaufsichtigung und das Monitoring sowie die Bereitstellung angemessener Finanzmittel für die Nationalagentur für die Umsetzung des Programms „Europäisches Solidaritätskorps“ im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung zuständig.

Im Interesse einer effizienten und wirksamen Umsetzung dieser Verordnung sollte das Programm möglichst auf bestehende Verwaltungsmechanismen zurückgreifen. Die Durchführung des Programms sollte daher einer bestehenden Struktur anvertraut werden, nämlich der Nationalagentur, die bereits mit der Durchführung des „Erasmus+ Programms“ betraut wurde.

Zur Vorbereitung der Durchführung des Europäischen Solidaritätskorps durch die Nationalagentur reichte die Nationale Aufsichtsbehörde am 15.03.2018 eine Bestätigung über die Fähigkeit der Nationalagentur zur Durchführung der vorgesehenen Aktivitäten und der entsprechenden unterstützenden Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps bei der Europäischen Kommission ein.

Diese Bestätigung ersetzt nicht die formelle Bezeichnung, die zum gegebenen Zeitpunkt (nach Annahme der gesetzlichen Grundlage und nach dem in Kraft treten) noch vorzunehmen ist.

Im Oktober 2018 soll das neue EU-Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ in Kraft treten

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 4 Ziffer 7 Gesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen + Art. 4 § 1 Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft [Jugend] + Art. 130 § 1 Ziffer 3 Verfassung [Unterrichtswesen]