Sitzung vom 4. Oktober 2018

Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des REK III

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vorschläge zur Organisation des Beteiligungsprozesses und den Zeitplan zur Erarbeitung des Umsetzungsplans für die dritte Phase des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK III) zur Kenntnis.

Die Regierung setzt eine Lenkungsgruppe Standortentwicklung (1) ein, in der folgende Einrichtungen vertreten sind:

  • Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Institut für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes (IAWM)

  • Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL)

  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG)

  • Tourismusagentur Ostbelgien (TAO)

  • Lokale Aktionsgruppe (LAG) „100 Dörfer 1 Zukunft“

  • Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Zwischen Weser und Göhl“

  • der Ministerpräsident

  • die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus

  • der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales

  • der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung

  • Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2018 den Rahmen für die Entwicklung und Vermarktung des Standortes Ostbelgien beschlossen. So werden die Arbeiten zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Ostbelgien leben 2025“ und zur Weiterentwicklung der Standortmarke Ostbelgien zusammengeführt, eine Lenkungsgruppe Standortentwicklung wird als strategisches Steuerungsinstrument eingesetzt und eine jährliche Regionalkonferenz durchgeführt.

Die vorliegende Note beschreibt den Beteiligungsprozess und den Zeitplan zur Erarbeitung des Umsetzungsplans für die dritte Phase des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK III).

2.1. Säulen für das REK III

Das REK III basiert auf vier Säulen:

Thesenpapier von Regierung und Ministerium

Das Thesenpapier von Regierung und Ministerium umfasst 31 Projektvorschläge. Es wurde am 30. August 2018 durch die Regierung genehmigt und soll zusammen mit den Ergebnissen der Konsultierung (Vgl. Säulen 2 und 3) im April 2019 veröffentlicht werden.

Gesammelte Stellungnahmen der organisierten Zivilgesellschaft zum Thesenpapier

Auf Basis des am 30. August 2018 von der Regierung genehmigten Verteilers wird die organisierte Zivilgesellschaft eingeladen, das Thesenpapier von Regierung und Ministerium in ihren Gremien zu besprechen und ihre Bemerkungen bis zum 15. Januar 2019 mitzuteilen. Die gesammelten Stellungnahmen sollen zusammen mit dem Thesenpapier und den Ergebnissen des Bürgerdialogs im April 2019 veröffentlicht werden.

Bürgerdialog

Über die organisierte Zivilgesellschaft hinaus möchte die Regierung auch mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog über die Zukunft der Region führen. Vor diesem Hintergrund finden im Januar / Februar 2019 je eine Veranstaltung in Eupen und St. Vith statt. Das Veranstaltungskonzept wird zurzeit durch das Büro FUTOUR (konzeptioneller Begleiter der Erarbeitung des REK III) erarbeitet. Angestrebt wird ein Format, bei dem die Bürger pro REK-Region einen kurzen Impuls erhalten und dann ihre Anregungen in die Diskussion einbringen können. Zur bestmöglichen Vorbereitung der Teilnehmer werden die Zukunftsziele und Projekte des Thesenpapiers nach REK-Region in Form einer Kurzbroschüre aufbereitet, die die breite Bevölkerung anspricht. Weitere Werbemaßnahmen (Presse und Hörfunk, Gewinnspiel) sollen das Interesse der breiten Zivilbevölkerung wecken. Durch eine Online-Befragung soll eine Möglichkeit der direkten Beteiligung geboten werden.

Eigene Umsetzungspläne der zentralen Akteure der Regionalentwicklung

Die Regierung strebt an, die effiziente und effektive Umsetzung der REK-Zukunftsziele durch eine enge Verknüpfung der Strategien und Maßnahmen der in der Regionalentwicklung tätigen Organisationen in Ostbelgien voranzutreiben. Zentrale Akteure sind die Gemeinden (kommunale Richtlinienprogramme), die Mitglieder der Lenkungsgruppe Standortentwicklung wie Arbeitsamt, IAWM, Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, WFG, TAO, LEADER-LAG „100 Dörfer – eine Zukunft“, LEADER-LAG „Zwischen Weser und Göhl“ (Geschäftsführungsverträge bzw. Entwicklungsprogramme) sowie die Sozialpartner. Sie werden eingeladen, ihren Beitrag zum Erreichen der REK-Zukunftsziele („Ostbelgien leben 2025“) in einem eigenen Umsetzungsplan zu definieren. Ziel ist, dass diese Umsetzungspläne in die kommunalen Richtlinienprogramme, Geschäftsführungsverträge und Programmplanung einfließen und dadurch zu einer besseren Verzahnung mit den REK-Zielen beitragen.

2.2. Arbeitsstrukturen auf strategischer Ebene

Die Abstimmung der verschiedenen Umsetzungspläne und die strategische Begleitung des REK III erfolgen im Rahmen der Lenkungsgruppe Standortentwicklung und der regelmäßigen Sitzungen der Regierung mit den Bürgermeistern und dem WSR.

  • Die Lenkungsgruppe Standortentwicklung begleitet die Standortentwicklung und -vermarktung über REK-Regionen und Einrichtungen hinweg, stimmt Initiativen der Standortentwicklung und -vermarktung aufeinander ab, begleitet die Vorbereitung und Implementierung des REK III und die Weiterentwicklung der Standortmarke Ostbelgien und bereitet Entscheidungen auf Ebene der einzelnen Einrichtungen vor. Sie setzt sich zusammen aus den Direktoren / Geschäftsführer(innen) von Arbeitsamt, IAWM, Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, TAO, WFG, der LEADER-LAG „100 Dörfer – eine Zukunft“ und der LEADER-LAG „Zwischen Weser und Göhl“ sowie Vertretern von Regierung und Ministerium. Der Termin für die 1. Sitzung der Lenkungsgruppe Standortentwicklung wird zurzeit abgestimmt.

  • Die nächste Sitzung der Regierung mit dem WSR findet am 4. Oktober 2018 statt.

  • Die erste Sitzung der Regierung mit der Bürgermeisterkonferenz nach Einsetzung der neuen Gemeinderäte Anfang Januar 2019 bietet sich an, um auch die neuen Kollegien einzuladen, ihren Beitrag zum REK im Rahmen ihrer Richtlinienprogramme zu definieren. In Absprache mit den Gemeindeverantwortlichen kann das REK in den einzelnen Gemeinderäten oder in einem gemeinsamen Termin aller Gemeinden vorgestellt werden.

  • Regionalkonferenz: Die einzelnen Beiträge für die dritte Umsetzungsphase des REK werden abschließend bei der Regionalkonferenz am 3. April 2019 im Kloster Heiberg vorgestellt. Die Regionalkonferenz richtet sich an sämtliche Akteure der Regionalentwicklung und die Partner der Standortmarke Ostbelgien. Sie bietet ein Forum, um über die Umsetzung des REK in den verschiedenen Regionen zu berichten und die ostbelgischen Standortakteure für gemeinsame Zukunftsziele zu sensibilisieren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegender Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31 Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachigen Gemeinschaft.

(1) Hinweis: Im Vergleich zur Note vom 30. August 2018 über die Verzahnung des Regionalen Entwicklungskonzepts und der Standortmarke Ostbelgien wurde die provisorische Bezeichnung „AG Standort“ durch die Bezeichnung „Lenkungsgruppe Standortentwicklung“ ersetzt.