Sitzung vom 4. Oktober 2018

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern: BVA-Antrag der VoG AGORA, das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (0986)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG AGORA, das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens  für die Laufzeit vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 eine halbzeitige BVA-Stelle der Kategorie B.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Per E-Mail hat die VoG AGORA am 21.09.2018 einen vollständigen BVA-Antrag eingereicht. AGORA beantragt eine halbzeitige BVA-Stelle. Die BVA-Kraft soll Aufgaben im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.

Es liegt ein Gutachten vom 25.09.2018 vom Fachbereich Kultur und Jugend vor.

Der Fachbereich Beschäftigung empfiehlt die Genehmigung der halbzeitigen BVA-Stelle vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018.

Die Befristung auf den 31. Dezember 2018 erklärt sich aus der Tatsache, dass der aktuelle BVA-Erlass zum 1. Januar 2019 aufgehoben wird. Der Artikel 55 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gewährt den betroffenen Arbeitgebern von BVA die Anzahl genehmigter BVA-Stellen und die Fortzahlung der BVA-Zuschüsse über den 1. Januar 2019 hinaus, falls der Arbeitsantritt vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist.

Die Verlängerung der zum 31. Dezember 2018 bestehenden BVA Stellen ab dem 1. Januar 2019 wird der Regierung voraussichtlich im November zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2018 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 mit maximal 2.417,90 EUR belasten. Der BVA-Zuschuss kann über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Aufgrund von Artikel 29 Nummer 6 des Erlasses vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Gutachten des Finanzinspektors nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert.