Sitzung vom 4. Oktober 2018

Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird beauftragt, den Dekretentwurf dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Seit dem Jahr 2008 gelten in den Primarschulen und der ersten Stufe der Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kompetenzorientierte Rahmenpläne.

In einem zweiten Schritt wurden seit dem Jahr 2012 Rahmenpläne für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

In einem dritten Schritt wurden sowohl der Rahmenplan für das Fach Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre) für die Regelprimar- und die Regelsekundarschulen als auch die Rahmenpläne für die Fächer Französisch als Fremdsprache und Mathematik für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts eingeführt.

Nunmehr liegt der Rahmenplanentwurf für das Fach Deutsch für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule vor.

In seinem einheitlichen Aufbau vom dritten Sekundarschuljahr bis zum Abschluss der Sekundarschule gibt das Dokument den Rahmen für die sprachliche Bildung im technischen Befähigungsunterricht und berufsbildenden Unterricht in der Regelsekundarschule vor.

Gefördert wird hierbei eine Vielzahl von Kompetenzen, die sich vor allem auf die Vermittlung von sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten beziehen.

Durch die Förderung der im Rahmenplan aufgeführten Kernkompetenzen werden die Schüler somit befähigt, sich auf Kommunikation bezogene Kompetenzen anzueignen. Dies geschieht in der Auseinandersetzung mit Inhaltskontexten, die dem Erwerb von Wissen und Können in den Kompetenzbereichen Sprechen, Zuhören, Lesen, Schreiben und Über Sprache reflektieren dienen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde für den Deutschunterricht im berufsbildenden Unterricht sowohl in der 2. als auch in der 3. Stufe ein ausschließlich für diese Studienrichtung bestimmter Kurs festgehalten. Im technischen Befähigungsunterricht wurde der Deutschunterricht in zwei verschiedene Kurse, einem Grundkurs und einem Leistungskurs, aufgegliedert.

Ferner legt der Rahmenplan Deutsch für den berufsbildenden und technischen Befähigungsunterricht die sprachlichen Grundlagen fest, die die Schüler in den verschiedenen Studienrichtungen sowohl zur Ausübung ihres späteren Berufs als auch im Hinblick auf die Studierfähigkeit erwerben müssen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich folgende Ausgaben für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die aus der Zuweisung OB 30 PR11 ZW 12.12 „Implementierung neuer Rahmenpläne“ für die DG mit Kosten in Höhe von circa 1 000 € verbunden sind.

4. Gutachten:

Das Staatsratsgutachten vom 23. Juli 2018

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 130 der Verfassung

Dekret vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen