Sitzung vom 4. Oktober 2018

Arbeitsprogramm im Bereich Unterricht für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zur Umsetzung des Zusammenarbeitsabkommens im kulturellen Bereich zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 5. Dezember 2000

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Arbeitsprogramm im Bereich Unterricht für die Jahre 2019,2020 und 2021 zur Umsetzung des Zusammenarbeitsabkommens im kulturellen Bereich zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 5. Dezember 2000.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird  mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Umsetzung des oben erwähnten Zusammenarbeitsabkommens  wurde sukzessive durch jeweils dreijährige  Arbeitsprogramme („programmes de travail“) gewährleistet, von denen das letzte das laufende  „programme de travail pour les années 2016, 2017 et 2018“  ist, welches am 2. Mai 2016 in Eupen unterzeichnet wurde und  sich im Anhang befindet.

Anlässlich des Besuches S.E. der Botschafterin der Republik Frankreich am  3. Mai 2018 in Eupen wurde die Ausarbeitung eines weiteren Arbeitsprogramms in Kontinuität zum laufenden Programm   verabredet, das gegen Ende des Jahres in Brüssel unterzeichnet werden soll.

Nach Konsultierung der für Kultur zuständigen  Ministerin der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde bei einer Arbeitssitzung am 23. Juli 2018 in der französischen Botschaft auf der Grundlage des laufenden Arbeitsprogramms der Entwurf eines „Programme de travail pour les années 2019, 2020 et 2021“ vorbereitet und bereits von der Botschaft gutgeheißen.

Besagter  Entwurf ist Gegenstand der Beschlussfassung und befindet sich als Anlage zu dieser Note.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund des vorliegenden Arbeitsprogramms ergeben sich für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ausgaben in Höhe von circa 8.000,00 EURO, die aus dem Haushalt OB 30 Programm 11 Zuweisung 12.11 entnommen werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. September 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen im kulturellen Bereich zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 5. Dezember 2000