Sitzung vom 4. Oktober 2018

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2  der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem Jahr 2008 gelten in den Primarschulen und der ersten Stufe der Sekundarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kompetenzorientierte Rahmenpläne.

In einem zweiten Schritt wurden seit dem Jahr 2012 Rahmenpläne für die zweite und dritte Stufe des allgemeinbildenden und technischen Übergangsunterrichts in der Regelsekundarschule eingeführt.

In einem dritten Schritt wurden sowohl der Rahmenplan für das Fach Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre) für die Regelprimar- und die Regelsekundarschulen als auch die Rahmenpläne für die Fächer Französisch als Fremdsprache und Mathematik für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts eingeführt.

Nunmehr liegt der Rahmenplanentwurf für das Fach Geografie für die zweite und dritte Stufe des technischen Befähigungsunterrichts und des berufsbildenden Unterrichts in der Regelsekundarschule vor.

In seinem einheitlichen Aufbau vom dritten Sekundarschuljahr bis zum Abschluss der Sekundarschule gibt das Dokument den Rahmen für die Allgemeinbildung im Fach Geografie im technischen Befähigungsunterricht und im berufsbildenden Unterricht in der Regelsekundarschule vor.

Gefördert wird hierbei eine Vielzahl von Kompetenzen, die sich in folgenden geografischen Kernkompetenzen widerspiegeln: Sachkompetenz, räumliche Orientierungskompetenz, Methodenkompetenz, Beurteilungskompetenz, Kommunikationskompetenz, raumbezogene Handlungskompetenz

Durch die Förderung der im Rahmenplan aufgeführten Kompetenzen werden die Schüler befähigt, sich geografische Kompetenzen anzueignen. Dies geschieht in der Auseinandersetzung mit Inhaltskontexten, die dem Erwerb eines problemlösenden, mehrperspektivischem und systemischen Denkens ermöglichen soll. Dabei soll die Fähigkeit zur räumlichen Orientierung maßgeblich gefördert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden geeignete Kompetenzen und Inhalte für den Geografieunterricht in der 2. und 3. Stufe des berufsbildenden Unterrichts festgehalten. Dies trifft ebenfalls für die technische Befähigung zu.

Abschließend sei vermerkt, dass der Rahmenplan Geografie für den berufsbildenden Unterricht und der technischen Befähigung Kompetenzen vermittelt, die die Schüler befähigt, in konkreten Handlungsfeldern sach- und raumgerecht tätig zu werden und zu adäquaten Lösungen von Problemen beizutragen.

Somit soll die Kenntnis handlungsrelevanter Informationen und Strategien Motivation und Interesse für geografische Handlungsfelder wecken. Dadurch entsteht die Bereitschaft zum konkreten Handeln in geografisch bedeutenden Situationen. Wichtiges Ziel ist die Fähigkeit zur Reflexion der Handlungen hinsichtlich ihrer natur- und sozialräumlichen Auswirkungen. Das Fach leistet damit einen wichtigen Beitrag im Rahmen einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich folgende Ausgaben für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die aus der Zuweisung OB 30 PR11 ZW 12.12 „Implementierung neuer Rahmenpläne“ für die DG mit Kosten in Höhe von circa 1 000 € verbunden sind.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 17. September 2018

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. September 2018,

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 01. Oktober 2018

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 130 der Verfassung

Dekret vom 16. Juni 2008 zur Festlegung von Kernkompetenzen und Rahmenplänen im Unterrichtswesen