Sitzung vom 11. Oktober 2018

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2018 sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Januar 2018 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 224.804,20 EUR für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der ASL abgedeckten Suchtthematiken sind Tabak, Alkohol, Drogen, Internet/ neue Medien und Medikamente. Die ASL betreutet Nutznießer aller Altersklassen und wirkt auch in den verschiedenen Settings mit.

Im Rahmen des Vertrages 2018 wurde der Zuschuss in Höhe von 222.614,39 EUR. festgelegt. Dieser Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Betrag in Höhe von 138.744,76 EUR für die Schwerpunktaktivitäten „Gesundheitskompetenz“ und „Suchtprävention“, die im Rahmen des Konzeptes zur Gesundheitsförderung für das Jahr 2018 und 2019 festgelegt sind;
  • ein Betrag in Höhe von 74.708,72 EUR für die Themenfelder, die von der Organisation innerhalb des Konzeptes zur Gesundheitsförderung auf Basis von Bedürfnissen und Anfragen der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst definiert werden können;
  • ein Betrag in Höhe von 774,17 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht-kommerziellen Sektor.
  • eine Nachzahlung NKS in Höhe von 2.825,71 EUR für das Jahr 2017 für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht-kommerziellen Sektor.
  • eine Nachzahlung in Höhe von 2.861,03 EUR für das Jahr 2018 für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht-kommerziellen Sektor.
  • ein Zuschuss in Höhe von 2.700,00 EUR als Ko-Finanzierung der Overhead-Kosten des Interreg-Projekts zur „subjektiven Beurteilung des schädlichen Gebrauchs des Konsums von Schlafmitteln in Kontrast mit objektiven Begebenheiten“ in Zusammenarbeit mit dem Projektträger euPrevent SNA.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag 2018 werden folgende zusätzliche Kosten (2.189,81 EUR) mit aufgenommen:

  • Ein Betrag in Höhe von 2.189,81 für die finanzielle Aufwertung ab dem 1. September 2018 für Personal im Sozial- und Gesundheitsbereich in Folge der Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Demzufolge erhält die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 einen Zuschuss in Höhe von 224.804,20 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Addendum hat zusätzliche finanzielle Auswirkungen von Unkosten in Höhe von 2.189,81 EUR auf den bestehenden Vertrag 2018. Demzufolge erhält die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum
1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 einen Zuschuss in Höhe von 224.804,20 EUR.

Haushaltsjahr:                    2018

Finanzstelle:                       50.16

Finanzposition:                  33.01

Zuschuss:                          224.804,20 EUR

Im Rahmen des Haushaltes 2018 wird für die VoG ASL auf dem Haushaltsartikel OB 50, Programm 16, Zuweisung 33.01 ein Zuschuss in Höhe von 224.804,20 EUR vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. Oktober 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Vertrag vom 11. Januar 2018 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2018.

Erlass der Regierung vom 19. Juli 2018 zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich.