Sitzung vom 11. Oktober 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die  Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der anstehenden Krankenhausinspektionen ist die Bezeichnung eines weiteren Inspektors erforderlich. Eine Anpassung des Erlasses ist somit notwendig.

Aktuell nehmen Frau Karin Cormann, Fachbereichsleiterin, Frau Sarah Paquet, Referentin für Gesundheit, und Frau Julia Hepp, Referentin für Senioren, diese Aufgabe wahr.

Der Fachbereich Gesundheit und Senioren schlägt vor, Frau Karin Cormann durch Herrn Guillaume Westenbohm, Referent für Gesundheit,  zu ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 127 des koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen vom 10. Juli 2008;

Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf die Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie

Artikel 5 des Erlasses der Regierung zur Festlegung des Anerkennungs- und Schließungsverfahrens für Krankenhäuser und Krankenhausdienste vom 19. April 1995