Sitzung vom 25. Oktober 2018

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Arbeitsvermittlern und eines Fortbildungsmoduls zugunsten von Mitarbeitern in den Betrieben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Angebot der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) im Rahmen eines Angebotsaufrufs zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung eines Fortbildungsmoduls zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Mitarbeitern in Betrieben und zur Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs zugunsten von Arbeitsvermittlern.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft fehlt es an Arbeitsplätzen und sozioprofessionellen Integrationsmöglichkeiten für Personen, die einen größeren Abstand zum Arbeitsmarkt aufweisen.

In verschiedenen europäischen Ländern wird im Sinne einer optimierten, individuell und nachhaltig ausgerichteten Arbeitsintegration insbesondere von Personen mit einer Behinderung mit dem Konzept des „Supported Employment“, „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) gearbeitet.

Das Konzept ist ein methodischer Ansatz im Bereich der beruflichen Integration, der auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Arbeitsuchenden ausgerichtet ist. UB zielt auf die bezahlte Arbeit in Betrieben des klassischen Arbeitsmarktes ab.

Themenschwerpunkt des Konzeptes sind u.a. die persönliche Berufs- bzw. Zukunftsplanung, die Erarbeitung eines individuellen Fähigkeitsprofils, die Arbeitsplatzakquise, Qualifizierung im Unternehmen, Job Coaching sowie die Arbeitsplatzassistenz usw.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben arbeitet seit mehreren Jahren ebenfalls erfolgreich mit diesem Ansatz.

Seit Längerem und zu verschiedenen Anlässen wird von den unterschiedlichsten Seiten u.a. von Seiten der Vermittlungsdienste selbst, die Ausweitung dieses Konzeptes auf alle arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden und folgerichtig auf alle Vermittlungsdienste gefordert.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist ebenfalls von der Effizienz des Konzeptes und des Nutzens der Ausweitung auf alle auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen überzeugt.

Mittel- bis langfristig ist daher angedacht – auch vor dem Hintergrund des REK-Projektes „Vermittlung wie aus einer „Hand“ - das Konzept der Unterstützten Beschäftigung flächendeckend in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugunsten von arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden durch die Arbeitsvermittlungsdienste umzusetzen.

Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die verschiedenen Arbeitsvermittler in den verschiedenen Vermittlungsdiensten, sprich des Arbeitsamtes, der ÖSHZ und der DSL (falls hier noch Bedarf bestehen sollte) zu schulen.

Da es sich um eine größere Anzahl potentieller Teilnehmer handelt, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Lehrgang zum Konzept UB in der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst zu organisieren.

Parallel haben Arbeitgebervertreter anlässlich einer Fachtagung zum Thema „Berufliche Integration als Teil des Kerngeschäftes der ÖSHZ“ vom 17. Oktober 2017 mehr Unterstützung durch die öffentliche Hand im Umgang mit Arbeitnehmern gefordert, die eine gezieltere Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung am 5. Juli 2018 ein Lastenheft verabschiedet zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags der die beiden vorgenannten Komponenten umfasst. Das bedeutet, einerseits die Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Konzept der UB zugunsten von Arbeitsvermittlern und andererseits zur Durchführung eines einmaligen Weiterbildungsmoduls im Bereich der UB insbesondere für die Mitarbeiter in den Unternehmen, die Mentorenaufgaben oder die Anleitung von neuen Kollegen übernehmen.

Die Abgabefrist für die Angebote endete am 21. September 2018.

Es wurde ein Angebot eingereicht und zwar von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung.

Das Angebot wurde unter Berücksichtigung der im Lastenheft beschriebenen Form und Inhaltsvorgaben geprüft. Diese wurden alle erfüllt.

Die Bewertung des Angebots erfolgte unter Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung:

Für den vorliegenden Auftrag gelten folgende Zuschlagskriterien:

  1. Beschreibung der beruflichen Kompetenz

  2. Erfahrung des Auftragnehmers bei der Durchführung ähnlicher Weiterbildungslehrgänge zum Thema Unterstützte Beschäftigung zugunsten von Arbeitsvermittlern oder Integrationsberatern (15 Punkte);

  3. Qualifikation und Referenzen der eigenen und externen Mitarbeiter/Referenten, die im Rahmen eines solchen Lehrgangs sowie für das Einzelmodul eingesetzt werden (20 Punkte);

  4. Qualität des eingereichten Angebots zum kompletten Auftrag, der die beiden Auftragskomponenten umfasst

  5. Beschreibung des methodischen Ansatzes und Vorschlag eines Zeitplans für den Weiterbildungslehrgang Unterstützte Beschäftigung (10 Punkte);

  6. Form und Vollständigkeit des Angebotes (5 Punkte);

  7. Preis des eingereichten Angebots (50 Punkte).

    Eine ausführliche Begutachtung ist der Regierungsakte beigefügt.

    Die Begutachtung kam zu folgender Punkteverteilung:

  8. Erfahrung des Auftragnehmers : 14/15 Punkte;

  9. Qualifikation und Referenzen 20/20 Punkte ;

  10. Beschreibung des methodischen Ansatzes und Vorschlag eines Zeitplans: 9/10 Punkte

  11. Form und Vollständigkeit des Angebotes: 5/5 Punkte

Preis des eingereichten Angebots: 48/50 Punkte.

Gesamtpunktzahl beträgt 96/100.

Die Regierung erteilt folgerichtig den Auftrag der BAG UB zur Durchführung des Dienstleistungsauftrags.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Auftrag generiert Kosten in Höhe von 91.800 € für den Weiterbildungslehrgang zugunsten der Arbeitsvermittler und weitere 3.800 € für das Fortbildungsmodul zugunsten der Mitarbeiter der Betriebe. Letzteres wird jedoch gemäß Lastenheft nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erreicht wird.

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf maximal 95.600 € zu Lasten des OB 30 Pr 23 ZW 12.11.

Diese ZW erlaubt aktuell für das Haushaltsjahr 2018 lediglich die Verpflichtung des Betrags von 91.800 €, die für die Finanzierung des Weiterbildungslehrgangs aufzubringen sind.

Um die Verpflichtung ebenfalls für die Kosten von 3.800 € für die Durchführung des Fortbildungsmoduls vornehmen zu können, ist eine Haushaltsanpassung erforderlich, die ggf. Mitte Dezember 2018 durch das Parlament verabschiedet wird.

Die verbindliche Zusage beschränkt sich daher zunächst  auf die Kostenübernahme von 91.800 € für die Durchführung des Weiterbildungslehrgangs im Bereich der UB zugunsten der Arbeitsvermittler.

Der Lehrgang startet gemäß Lastenheft und Angebot im ersten Halbjahr 2019 und erstreckt sich über ca. 1,5 Jahre. Dies Auszahlungsmodalitäten im Lastenheft sehen eine Zahlung des Auftraggebers nach jedem Modul vor.

Vor diesem Hintergrund sind entsprechende Ausgabeermächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 vorzusehen.

Der Bieter sieht folgenden Zeitplan im Angebot vor, aus dem sich folgende Ausgabeermächtigungen ableiten lassen:

Modul 1: Konzept UB Juni 2019

10.200 €

HH 2019

Modul 2: Stärken und ressourcenorientierte Lebens- und Berufsplanung (Sept 2019)

10.200 €

HH 2019

Modul 3: Basisseminar Arbeitsplatzakquisition (Okt 2019)

10.200 €

HH 2019

Total HH – AE 2019

30.600 €

HH 2019

Modul 4: Unterstützerkreise erkunden und entwickeln –Personenzentriertes Denken und Arbeiten mit Konzept der persönlichen Zukunftsplanung (Jan 2020)

10.200 €

HH 2020

Mosul 5: Job-Coaching –Strategien und Methoden der Unterstützung im Betrieb (Febr. 2020)

10.200 €

HH 2020

Modul 6: Betriebliche Welten entdecken: Integrationspotentiale  wecken. Die Sprache der Betriebe sprechen (Apr. 2020)

10.200 €

HH 2020

Modul 7: Konfliktmanagement zur nachhaltigen Sicherung des Arbeitsplatzes (Juni 2020)

10.200 €

HH 2020

Modul 8: Methoden zur Professionalisierung  der Integrationsarbeit (Sept. 2020)

10.200 €

HH 2020

Modul 9: Abschlusskolloquium und Auswertung des Lehrgangs (Okt. 2020)

10.200 €

HH 2020

Total HH - AE 2020

61.200 €

HH 2020

Demzufolge sind AE im Haushalt 2019 in Höhe von 30.600 € zu veranschlagen und 61.200 für den Haushalt 2020.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Oktober 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

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