Sitzung vom 25. Oktober 2018

Anpassung des Vertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für die Jahre 2017-2021 für die Durchführung der Intensiv- und niederschwelligen Sprachkurse für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die zweite Anpassung des Vertrages 2017 - 2021 vom 7. April 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Vertrag vom 7. April 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG wurde der Auftrag an das Konsortium erteilt, für die Jahre 2017-2021 „Intensiv- und niederschwellige Sprachkurse für Migranten“ zu organisieren.

Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl Teilnehmer an den angebotenen Kursen seit Beginn steigend ist, muss der Vertrag dahingehend angepasst werden, dass das Konsortium diesem Bedarf an Sprachkursen gerecht werden kann. Hierzu werden zusätzliche Sprachkursreferenten eingestellt und drei zusätzliche Kurse angeboten.

Für die kommenden Jahre wird die Subvention an das Konsortium zur Durchführung der Sprachkurse rekurrent angepasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In der zweiten Vertragsanpassung 2017-2021 wird für das Jahr 2018 eine Subvention in Höhe von 273.766,00 EUR vorgesehen, was eine Erhöhung von 12.500,00 EUR bedeutet.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01.

Diese Erhöhung wird mit der Verrechnung der annehmbaren Kosten aus dem Jahr 2017 ausgeglichen. Die Kontrolle der Kostenabrechnung 2017 ergab einen Betrag zu Gunsten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 15.726,52 EUR. Somit muss nur die Differenz von 3.226,52 EUR (15.726,52 – 12.500,00) verrechnet werden.

Diese Verrechnung ist möglich, da es sich um einen mehrjährigen Vertrag handelt und Artikel 8 des Vertrages vorsieht, dass wenn die jährlichen Ausgaben nicht den Gesamtbetrag des Jahres erreichen, diese Differenz mit eventuellen Zuschussbeträgen des darauffolgenden Jahres verrechnet werden können. Eine Haushaltsanpassung ist also nicht notwendig.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 15. Oktober 2018 iegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die KAP VoG, Gülcherstraße 6 in 4700 Eupen für das Jahr 2018.