Sitzung vom 09. November 2018

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Flämischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit - Auswertung des Programms 2016-2017-2018 sowie Entwurf des Arbeitsprogramms 2019-2020-2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Auswertung des Arbeitsprogramms für die Jahre 2016-18  im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens zwischen Flandern und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Kenntnis.

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Arbeitsprogramms für die Jahr 2019 – 21.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung der Programmauswertung und des Entwurfs an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 24. Februar 2016 haben die Regierung Flanderns und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein neues Kooperationsabkommen unterzeichnet.

Im neuen Kooperationsabkommen regelt Artikel 13 die Koordinierung, insbesondere die Arbeitsweise des gemischten Ausschusses. Damit wurde vereinbart, dass der gemischte Ausschuss mindestens einmal alle zwei Jahre zur Erstellung eines Arbeitsprogramms zusammenkommt.

Das Arbeitsprogramm 2016-2018 ist am 1. Juni 2016 in Eupen grundsätzlich vom gemischten Ausschuss verabschiedet worden, mit einer ergänzenden technischen Überprüfung.

Das Arbeitsprogramm 2019-2021 ist am 27 Juni 2018 in Brüssel grundsätzlich vom gemischten Ausschuss verabschiedet worden, mit einer ergänzenden technischen Überprüfung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Flämischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Förderung der allgemeinen Zusammenarbeit vom 14. Februar 2001, erneuert am 24. Februar 2016