Sitzung vom 09. November 2018

Erlass der Regierung zur Festlegung der Liste der verbotenen Stoffe und Methoden im Sport für das Jahr 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Liste der verbotenen Stoffe und Methoden im Sport für das Jahr 2019.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Dekrets vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport erlässt die Regierung die Liste der verbotenen Stoffe und Methoden spätestens drei Monate nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der Weltantidopingagentur.

Diese Verbotsliste wurde am 1. Oktober 2018 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu informieren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

Auf das Gutachten des Staatsrates wird gemäß Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 verzichtet. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die Liste der verbotenen Stoffe und Methoden für das Jahr 2019 am 1. Oktober 2018 veröffentlicht hat. Im Sinne der Rechtssicherheit ist es für alle Sportler erforderlich, diese Liste auch auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft schnellstmöglich zu übertragen, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 11.

Erlass der Regierung vom 17. März 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 2 §2