Sitzung vom 09. November 2018

Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Rehabilitationspolitik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt  den Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Rehabilitationspolitik zur Kenntnis.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge der sechsten Staatsreform sind der Deutschsprachigen Gemeinschaft neue Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen übertragen worden.

In diesem Rahmen hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der an die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Senioren eingesetzt.

Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen

Zwei Vertretern der Regierung: ein Vertreter des Kabinetts des Ministers für Gesundheit als Vorsitzender der AG und ein Vertreter des Kabinetts des Ministerpräsidenten;

Ein Vertreter des Fachbereichs Gesundheit und Senioren des Ministeriums

Jeweils ein Vertreter der im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertretenen    Fraktionen;

Vier Vertreter des Wirtschaft- und Sozialrates.

Nachdem die Arbeitsgruppe die Themenfelder im Seniorenbereich bearbeitet hatte, wandte sie sich den übertragenen Zuständigkeiten im Bereich der Krankenhauspolitik und in der Folge der Rehabilitation zu. Folgende Themenfelder wurden hier

Beratungs- und Therapiezentrum BTZ (ehemals Kitz und SPZ)  

Postakute physische Rehabilitation 

Rehabilitation für Menschen mit einer psychischen Erkrankung

Rehabilitation von Senioren 

Rehabilitation von Bürgern Ostbelgiens im Ausland         

Insgesamt wurden hierbei in 2 Sitzungen Experten zu den verschiedenen Themenbereichen angehört. Auch ein Austausch mit einem Vertreter des LIKIV hat stattgefunden.

Insgesamt hat die Arbeitsgruppe in 7 Sitzungen getagt.

Der Endbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten.

Die Arbeitsgruppe formulierte in diesem Bericht sowohl allgemeine als auch pro Thema ganz spezifische Empfehlungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine