Sitzung vom 09. November 2018

AGR Tilia – Sport- und Festhalle Kettenis – Erneuerung der Heizungsregelung : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „AGR Tilia – Sport- und Festhalle Kettenis – Erneuerung der Heizungsregelung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung der Heizungsregelung in der Sport- und Festhalle Kettenis, welche ohne das tägliche Eingreifen des Hausmeisters nicht mehr funktioniert.

Diese dringend notwendige Maßnahmen beinhaltet den Austausch der bestehenden, desolaten Regelung zwecks Gewährleistung einer effizienten und automatischen Wärmeabfrage in Folge der Witterungseinflüsse. Zudem werden die Umwälzpumpen gegen elektronisch geregelten Pumpen ausgetauscht. Somit verbucht man nicht nur im Bereich der Heizenergie, sondern auch im Bereich des Stromverbrauches Einsparungen.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde daher auf Grund von vorgenanntem und der anstehenden Winterperiode beantragt.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden Anmeldung vom 5. Juli 2018 auf 14.940,00 €. Die Genehmigung des Vergabevorschlags wird uns unmittelbar nach Auswertung der Angebote mitgeteilt.
Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes, sowie die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens gemäß Art. 19 § 1 des Infrastrukturdekretes liegen vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 63.21

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportinfrastrukturen von Gemeinden)

Projektkosten: 14.940,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 8.964,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung