Sitzung vom 14. November 2018

Bezeichnung eines Vertreters der Regierung in den Gremien der neugegründeten V.o.G. Tourismusagentur Ostbelgien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bezeichnet Herrn Leo KREINS, Berater der Tourismusministerin, als Vertreter der Regierung im Verwaltungsrat der V.o.G. Tourismusagentur Ostbelgien.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Beschäftigung, Kultur und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Tourismusagentur Ostbelgien ist eine gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck den Tourismus Ostbelgiens im In- und Ausland zu fördern. An dieser Zweckbestimmung soll sich auch in Zukunft nichts ändern.

Jedoch entspricht die juristische Form der Agentur nicht mehr der aktuellen Arbeitsweise. Bereits bei der letzten Umstrukturierung in 2009 war die Gründung einer VOG im Gespräch, welche als passendere Struktur für die Ausübung der Tätigkeiten der TAO erachtet wurde. In der Tat würde diese Form eine größere Beteiligung der touristischen Akteure fördern, indem sie den Privatsektor über die Aktionspläne zur Förderung der Hauptgeschäftsbereiche entscheiden lässt, welcher bisher nur passiv in Form von Ideen- und Impulsgeber ohne Entscheidungsbefugnis in die Strategie der Tourismusagentur Ostbelgien eingebunden ist.

Daher hat der Vorstand der Stiftung Tourismusagentur Ostbelgien in seiner Sitzung vom 29. November 2017 beschlossen die Umwandlung der Stiftung in eine V.O.G. herbeizuführen.  Da sämtliche Statutenänderungen einer Stiftung nach einer längeren Prozedur durch den Justizminister genehmigt werden müssen, wurde in einem ersten Schritt die V.o.G. gegründet, die über exakt dieselben Aufgaben und Zielsetzungen wie die Stiftung verfügt und anschließend werden im Laufe des Jahres 2019 die Geschäfte von der Stiftung an die V.o.G übertragen, ehe die Stiftung endgültig geschlossen werden kann.

In der VOG ist ein Verwaltungsrat vorgesehen, der über die weitgehendsten Befugnisse verfügen soll, wo neben einem Präsidenten der aus Mitgliedergruppe der touristischen Anbieter stammt und einem Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Gemeinden mit jeweils einen Schöffen als Vertreter für die nördlichen Gemeinden (Eupen, Lontzen, Kelmis und Raeren), für die südlichen Gemeinden (Amel, Büllingen, Bütgenbach,Burg Reuland und St. Vith) und für die frankophonen Gemeinden (Malmedy, Waimes) vertreten sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.  Die Mitarbeiter der Kabinette erhalten keine Entschädigung für Mandate als Regierungsvertreter

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 13 der Statuten der V;o.G.