Sitzung vom 22. November 2018

Abschluss eines Immobilienverkaufs zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen betreffend das Gelände des ehemaligen ZAWM gelegen in Eupen, Limburgerweg 2 – Gemarkung 2, Flur H, Nr. 162D P0000 und Nr. 166R3 P0000

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, das Gebäude des ehemaligen ZAWM gelegen in Eupen, Limburgerweg 2 – Gemarkung 2, Flur H, Nr. 162D  P0000 und Nr. 166R3 P0000, mit einer Grundstücksgröße von 18 Ar 64 Zentiar zum Preis von 1.800.000 Euro an die Stadt Eupen zu verkaufen,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, eine entsprechende notarielle Verkaufsurkunde im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Anlässlich der zukünftigen Zusammenlegung der verschiedenen Standorte der Haushaltsschule, Heidberg 2 und Hillstraße 5, ist man bei der Suche nach einem geeigneten Standort beim „alten ZAWM“ fündig geworden. Da die Bestandsimmobilien und vor allem die vorhandenen Ausstattungsgegenstände nicht mehr den heutigen Anforderungen stand halten, hat die Stadt Eupen beschlossen einen Infrastrukturantrag bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu stellen. Am 06.12.2017 erfolgte die Anmeldung eines entsprechenden Vorhabens. Da der Ankauf nicht von der Zusage eines Projektes zu trennen ist, erfolgte am 20.12.2017 eine Vereinbarung, verbunden mit einer Zusage auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie über 1,6 Mio.€, zur Umsetzung des Projekte 4298 und der Aufnahme in den Infrastrukturplan 2017. Damit das Projekt in die Umsetzungsphase eintreten kann, erfolgt nun der Verkauf an die Stadt Eupen. Da Kaleido und das ZFP noch Teile im nicht betroffenen Gebäudeteil des alten ZAWM nutzen, wird parallel ein Mietvertrag ausgearbeitet.    

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Erlös wird dem Einnahmenhaushalt gutgeschrieben.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.