Sitzung vom 22. November 2018

Abänderungsvorschlag zum Programmdekretvorschlag 2018 (II)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Abänderungsvorschlag zum Programm-dekretvorschlag 2018 (II).

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird beauftragt, den Abänderungsvorschlag dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Zum Programmdekretvorschlag 2018 (II) soll folgender Abänderungsvorschlag hinterlegt werden:

Artikel 23 (Jugend): Hierbei handelt es sich um eine technische Anpassung, sodass sich der durch Artikel 23 neu eingefügte Satz stilistisch besser in die bestehende Bestimmung eingliedert. Inhaltlich ergibt sich keine Änderung.

Artikel 53 (Inkrafttreten): Die Bestimmung, wonach analog zu den im Programmdekretvorschlag vorgesehenen Mindestkriterien für Ferienbetreuungen im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit (siehe Abänderung des Dekrets vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung) auch die Vorgaben für Jugendferienlager um einige zusätzliche Kriterien ergänzt werden sollen, sieht aktuell ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2019 vor. Die Diskussionen im Ausschuss führten jedoch zu der Einschätzung, dass diese Änderung gleichzeitig mit der Änderung des besagten Dekrets vom 31. März 2014 in Kraft treten soll, nämlich am 1. Januar 2020.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft