Sitzung vom 22. November 2018

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die VoG Josephine-Koch-Service, Hufengasse 4-6, 4700 Eupen

1. Beschlussfassung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 57 §1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 der VoG Josephine-Koch-Service, für die Jahre 2019 bis 2024, die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen

Die Artikel 57 bis 59quinquies des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regeln die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanzminister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde, ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die VoG Josephine-Koch-Service ist eine ehrenamtliche Organisation im sozialen Bereich und ist vorrangig im Einzugsbereich der Stadt Eupen tätig. Sie achtet darauf, dass die Patientenbegleitung vorrangig jeder Person zu Gute kommt, die aufgrund ihrer Krankheit, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Lage oder ihres Alters besonders bedürftig sind. 

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter betreuen Patienten im Nikolaus-Hospital Eupen, begleiten dort und zu Hause auch Palliativpatienten. Sie unterstützen ältere Menschen in spezifischen Bedarfssituationen im häuslichen Rahmen (Besuche zu Hause, Erledigung von Korrespondenz, Hilfe bei Behördengänge,...), organisieren wöchentlich Begegnungsnachmittage im St. Josephsheim Eupen und unterhalten einen Fahrdienst, der schwerkranke Menschen zu Therapiezentren (Dialyse, Strahlen, Chemo,...) oder ältere Menschen zum Arzt, zum Einkaufen, zum Mittagstisch,...fährt. Zudem wirkt der Dienst bei der Betreuung der Senioren beim Stadtteilessen in der Oberstadt Eupen mit.

Die Tätigkeit der VoG Josephine-Koch-Service entspricht der Dienstleistung der in Art. 57 §, 1er, 3° des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Steuereinkommengesetzbuches 1992 beschriebenen Tätigkeitsfelder. Somit sind die Bedingungen zur Anerkennung erfüllt.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 23. Mai 2018 ist der Antrag formal in Ordnung.

Die aktuelle Anerkennung läuft  zum 31.12.2018 aus. Es wird eine Anerkennung für die Jahre 2019 bis 2024 ausgesprochen

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine

4. Gutachten :

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 104 Nummer 3 Buchstabe e;

Königlicher Erlass zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992

Art. 57 §1, Nummer 3.