Sitzung vom 22. November 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschafts-unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer des Gemeinschaftsunterrichtswesens befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Königlichen Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes angeführt.

Da Frau Brigitte Kocks, derzeit effektives Mitglied in der Einspruchskammer, seit September 2018 im Kabinett des Unterrichtsministers tätig ist und somit direkt die Funktion des Schulträgers wahrnimmt, wird zur Vermeidung eines Interessenkonflikts an ihrer Stelle Frau Carmen Gans als Vertreterin des Schulträgers bezeichnet. Darüber hinaus hat Frau Christine Degosserie (Ersatzmitglied) darum gebeten, von ihrem Mandat entbunden zu werden. An ihrer Stelle wird Frau Petra Schmitz bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
14. November 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes

Erlass der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen