Sitzung vom 29. November 2018

VoG F. C. Grün-Weiß Amel – Instandsetzung der Flutlichtanlage des A1-Platzes - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „F. C. Grün-Weiß Amel – Instandsetzung der Flutlichtanlage des A1-Platzes“ gemäß Art. 22 §1 des Infrastrukturdekrets an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Vorhabens „F. C. Grün-Weiß Amel – Instandsetzung der Flutlichtanlage des A1-Platzes“ ist die VoG F. C. Grün-Weiß Amel.

Der diesbezügliche Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit wurde von der VoG F. C. Grün-Weiß Amel am 16. November 2018 eingereicht.

Der A1-Platz des Fußballclubs Grün-Weiß Amel wird dem Rettungshubschrauber „Spirit of St. Luc“ seit Jahren als Landeplatz für Noteinsätze in der Region zur Verfügung gestellt. Beim letzten Nachteinsatz des Hubschraubers, dessen Besatzung das Flutlicht per Funk steuern kann, ist die Anlage nicht automatisch hochgefahren, sodass der Hubschrauber erst nach manuellem Einschalten durch die Vereinsverantwortlichen mit entsprechender Zeitverzögerung sicher landen konnte. Zudem wurde festgestellt, dass bei diesem Vorfall fünf der insgesamt sechzehn Scheinwerfer durchgebrannt sind.

Eine Begutachtung der Anlage durch das für die Schaltzentralen des Rettungsdienstes zuständige Unternehmen hat ergeben, dass eine dringende Instandsetzung der über 20 Jahre alten Flutlichtanlage empfehlenswert ist. Hierzu sollen sämtliche Lampen, Starter und Kondensatoren sowie verschiedene Kabelanschlüsse erneuert werden.

Der Bürgermeister der Gemeinde Amel hat in seiner Erklärung vom 12. November 2018 den dringenden Handlungsbedarf entsprechend begründet.

Der Verein hat mithilfe des o. e. Gutachtens eine technische Beschreibung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen erstellt und auf dieser Grundlage eine Angebotsanfrage bei drei Fachunternehmen vorgenommen, zwecks Vergabe der Arbeiten im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut dem vorliegenden, besten Angebot der Fa. Bettonville Eric Sprl aus Lanaye-Visé auf 6.675 € (inkl. 21% MwSt.).

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 §1 des Dekrets zur Infrastruktur vom 18. März 2002 liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 13 – ZW 52.12

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von privatrechtlichen Sportstätten)

Projektkosten: 6.675 €

Voraussichtlicher Zuschuss (60%): 4.005 €

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung