Sitzung vom 29. November 2018

Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“.

Mit dem Dekret vom 25. Juni 2018 zur Einführung des Amtes des Kindergartenassistenten in den Regelgrundschulen sowie zur Herabsenkung des Eintrittsalters in den Kindergarten auf zwei Jahre und sechs Monate wurden den Regelgrundschulen Stellen im Amt des Kindergartenassistenten zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage der dekretal festgelegten Aufgabenbeschreibung für dieses neue Amt, obliegt es nun der Regierung das Muster für den entsprechenden Beurteilungs- und Bewertungsbericht festzulegen.

Ferner wurde festgestellt, dass für die Ämter des Lehrers im ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht und des Lehrers im Teilzeitkunstunterricht zwar ein Auftrag festgelegt ist, jedoch kein Muster zur Beurteilung und Bewertung der Personalmitglieder in diesen Ämtern erstellt wurde.

Im Rahmen des Dekrets über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2019 wird vorgeschlagen, das Verwaltungspersonal des Gemeinschaftsunterrichtswesen dem Personalstatut des Gemeinschaftsunterrichtswesen zu unterwerfen. Das Verwaltungspersonal im Gemeinschaftsunterrichtswesen unterliegt als einzige Personalkategorie einem eigenen Statut. In diesem Zusammenhang wird auch vorgeschlagen, den Auftrag für das Verwaltungspersonal zu beschreiben und auf dieser Grundlage ebenfalls ein Muster zur Beurteilung und Bewertung aller Personalmitglieder in Ämtern des Verwaltungspersonals festzulegen.

Der vorliegende Vorentwurf eines Erlasses enthält demzufolge vier Anhänge, die als Anhänge 25 bis 28 in den Erlass vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen eingefügt werden:

Anhang 1 für den Kindergartenassistenten

Anhang 2 für das Verwaltungspersonal

Anhang 3 für den Lehrer im ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht

Anhang 4 für den Lehrer im Teilzeitkunstunterricht.

Ferner werden die Anhänge 12 und 24, die den Lehrer-Mediothekar bzw. den Lehrer für Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse betreffen, durch die Anhänge 5 und 6 des vorliegenden Erlasses ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Liegen vor:

das Protokoll Nr. S13/2018 OSUW6/2018 der Verhandlungsergebnisse der gemeinsamen Sitzung des Sektorenausschusses XIX und des Unterausschusses der Lokal- und Provinzialbehörden Deutschsprachige Gemeinschaft vom 14. November 2018

das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. November 2018 

das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 22. November

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes

Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statutes der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums

Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren

Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule

Erlass der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen