Sitzung vom 06. Dezember 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. März 2018 zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2018 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

 1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. März 2018 zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2018 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der wirtschaftlichen und fachlichen Evaluation der privaten Jugendhilfeeinrichtungen, die im Rahmen des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen anerkannt und tätig sind, hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mit der Durchführung der fachlichen Evaluation beauftragt.

Das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat am 10. Juni 2015 eine fachliche Evaluation der Einrichtung VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) durchgeführt.

Das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland empfahl im Bericht vom 16. Dezember 2015 eine personenunabhängigere Aufstellung der Einrichtung.

Die Einrichtung war eng an die Leiterin der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) und das hohe Engagement der Beteiligten gebunden. Durch die geringe Anzahl des Personals konnten Personalausfälle nicht kompensiert werden. Hierzu wurden einige Änderungen seitens des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Rheinland vorgeschlagen

Stundenaufstockung des vorhandenen und begrenzten Personalkaders;

Betriebsübergang in die Trägerschaft einer größeren Einheit oder in eine Kooperation mit einer größeren Einheit.

Ebenfalls wurde in dem Bericht des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Rheinland eine Unterstützung bei der Verwaltungstätigkeit durch eine Verwaltungskraft empfohlen.

Auch die Regierung sowie der Fachbereich Jugendhilfe des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben diese Vorschläge für gut befunden. Aus diesem Grund wurde die Einstellung einer halbzeitigen Verwaltungskraft im Rahmen des Begleitausschusses vom 2. Juni 2016 befürwortet.

Ab September 2016 erfolgte die Einstellung einer halbzeitigen Verwaltungskraft. Der Vertrag der Verwaltungskraft wurde auf ein Jahr begrenzt. Dieses Jahr diente als Erfahrungswert für die Gestaltung des Aufgabenbereiches.

Gemäß des ersten Nachtrags zum Geschäftsführungsvertrag vom 2. März 2017 für die Jahre 2016-2019 setzte sich der Personalkader der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) wie folgt zusammen:

1 Sachbearbeiterin, 19 Stunden

2 Erzieher A1, 38 Stunden, davon eine BVA

1 Erzieherin A1, 19 Stunden

1 Geschäftsführerin/Psychologin, 30 Stunden

Nach einem Jahr stellte sich jedoch heraus, dass bei der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) nur fünf bis zehn Stunden reine Verwaltungsarbeit anfielen statt 19 Stunden pro Woche. Jedoch benötigen die jungen Erwachsenen und Jugendlichen im Rahmen ihrer Verselbstständigung intensivere administrative Unterstützung. Aus diesem Grund stellte die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) am 23. August 2017 einen Antrag zur Abänderung des Personalkaders.

Im Vergleich zu den Vorjahren wird das Zielpublikum der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) jünger und die Erzieherarbeit anspruchsvoller und zeitintensiver. 

Ebenfalls fallen in der eigenen Immobilie regelmäßig Renovierungsarbeiten an. Diese sollen mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um wichtige Erziehungssituationen.

Aufgrund der steigenden Arbeit mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen wird es als sinnvoll angesehen, dass ein vollzeitiger Erzieher die Erzieherarbeit sowie die anfallende Verwaltungsarbeit kombiniert. Dadurch können andere Aufgabenbereiche, wie beispielsweise die Lernunterstützung von ausgebildetem und dem Berufsgeheimnis unterliegendem Personal übernommen werden. Für die Abänderung des Personalkaders ergeben sich jährliche Mehrkosten in Höhe von 5.964 ,- EUR (Basis 2017, Index 1,6734).

Funktion

Barema

St.

Dienstalt.

nicht index.

Indexiert

Proportional

Sachbearbeiter

5

19

9

16.708,81 €

27.960,53 €

21.518,42 €

Erzieher

13

19

8

21.339,46 €

35.709,45 €

27.482,00 €

       

Differenz

5.963,57 €

In Ausführung des Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Reihe von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Sektors geschaffen.

Eine Reihe dieser Maßnahmen haben finanzielle Auswirkungen für die Mitarbeiter der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) und somit auch auf die Bezuschussung der betroffenen Einrichtung.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Gehaltstabellen als Bemessungsgrundlage für die Personalzuschüsse sowie die Anerkennung und Berücksichtigung von Dienstjahren.

Eine weitere Maßnahme ist die Aufwertung der Gehaltsbaremen für Erzieher. Ab dem      1. Januar 2017 wird der Erzieher Klasse I nach der Gehaltstabelle 13 (Bachelor) entlohnt.

Auf Grundlage der eingereichten Angaben durch die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) entstanden bei Anpassung der Gehälter für das Jahr 2017 Mehrkosten in Höhe von 6.311,13 EUR. Die Mehrkosten im Rahmen des nicht kommerziellen Sektors wurden der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) Ende 2017 ausgezahlt.

In Folge dessen haben die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen finanzielle Auswirkungen für die Jahre 2018-2019. Diese Mehrkosten belaufen sich auf 6.390,- EUR pro Jahr (6.311,13 EUR x 1,25 %).

Im Rahmen der BVA-Reform ergibt sich für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) ein Kompensationsbetrag in Höhe von 34.601,- EUR.

Im Rahmen der Verabschiedung des zweiten Nachtrags zum Geschäftsführungsvertrag durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft fließen die Mehrkosten betreffend die Abänderung des Personalkaders, die Mehrkosten in Bezug auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der errechnete Kompensationsbetrag in den strukturellen Zuschuss ein. Somit wird der Zuschuss in Höhe von 200.619,- EUR für das Jahr 2018 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) um einen Betrag von 46.955,- EUR erhöht.

Demnach beträgt der Zuschuss für das Jahr 2018 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) 247.574,- EUR.

Die bestehende Mittelbindung 1000027052 wird angepasst und der Festlegungserlass vom 20. März 2018 entsprechend abgeändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr: 2018                 

Finanzstelle:                      50.14

Finanzposition:                 33.01

Zuschuss:                          247.574,- EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2018 beträgt 200.619,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2018 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 16.718,- EUR für die Monate Januar bis November 2018 und auf 16.721,- EUR für den Monat Dezember 2018.

Der Mehrbetrag in Höhe von 46.955,- EUR wird ebenfalls zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2018 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Mehrbetrag beläuft sich auf 3.912,- EUR für die Monate Januar bis November 2018 und auf 3.923,- EUR für den Monat Dezember 2018.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. November 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 105;

Erlass der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Zuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Erlass der Regierung vom 28. September 2017 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen;

Geschäftsführungsvertrag vom 12. Februar 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den zweiten Nachtrag vom 20. August 2018;

Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nicht kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.