Sitzung vom 06. Dezember 2018

Konvention zwischen der Französischen Botschaft, der „Alliance française Bruxelles-Europe“ und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung von DELF-Sprachzertifizierungen in den Abschlussklassen des Primar- und Sekundarschulwesens und der mittelständischen Ausbildung im Schuljahr 2018-2019

1.    Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Konvention zwischen der Französischen Botschaft, der „Alliance française Bruxelles-Europe“ und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung von Sprachzertifizierungen in den Abschlussklassen des Primar- und Sekundarschulwesens und der mittelständischen Ausbildung im Schuljahr 2018-2019.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im zweiten Umsetzungsprogramm des Regionalen Entwicklungskonzeptes ist die Verbesserung der Mehrsprachigkeit in Ostbelgien als eigenständiges Projekt aufgeführt. In diesem Rahmen sind Sprachzertifizierungen der Schüler als eine Maßnahme zur Verbesserung der Mehrsprachigkeit geplant.

Mit den vorgesehenen Sprachzertifizierungen werden alle Schüler am Ende des sechsten Primarschuljahres, am Ende des sechsten Sekundarschuljahres und am Ende des dritten Lehrjahres in der mittelständischen Ausbildung getestet und erhalten somit die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Abschlussdiplom ein offizielles Zertifikat in Französisch erste Fremdsprache auf Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erwerben.

Bis zum Schuljahr 2016-2017 wurde jeweils eine Stichprobe von Schülern zu bestimmten Zeitpunkten in ihrer Schullaufbahn getestet, um Informationen für die Weiterentwicklung des Französischunterrichtes in den Schulen in Ostbelgien zu erhalten und die schon eingeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Im Schuljahr 2017-2018 wurde erstmals bereits eine Vollerhebung der Französischkenntnisse in den Abschlussklassen des Primar- und Sekundarschulwesens durchgeführt, die nun erneuert werden soll.

Tatsächlich sichert der weitere Einsatz von standardisierten Testverfahren  einerseits die Qualität dieser Zertifikate und der Einsatz von DELF-Tests ermöglicht die Kontinuität der in 2007 begonnenen Längsschnittstudie.

Zur Organisation und Finanzierung dieses Vorhabens wurde am 28. November 2018 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an den einzigen Anbieter „Alliance française Bruxelles-Europe“  seitens des Ministers für Bildung und wissenschaftliche Forschung beschlossen.

Die Ausschreibung besagten  Dienstleistungsauftrags war bereits Gegenstand einer juristischen Begutachtung und eines Gutachtens der Finanzinspektion.

Vorliegende Konvention  auf trilateraler Ebene und ihre Anlage wurde mit den Unterzeichnungspartnern abgestimmt.                                                                                              Sie schafft den Kooperationsrahmen mit der Französischen Botschaft, in den sich o.e. Dienstleistungsauftrag einbettet.

Tatsächlich muss die Kulturabteilung der Botschaft (SCAC) die Anerkennung der durchzuführenden Testungen durch den Pariser „Centre International d‘Etudes Pédagogiques“ (CIEP) im Ausland gewährleisten.

Die Konvention ergeht somit  auch in Ausführung des Kulturabkommens der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Republik Frankreich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen durch die Unterzeichnung der Konvention keine zusätzlichen Ausgaben zum o.e. Dienstleistungsauftrag, der sich auf 131.622 € beläuft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen im kulturellen Bereich vom 5. Dezember 2000 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Arbeitsprogramm für die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf Grundlage des Zusammenarbeitsabkommens

Gesetz vom 17. Juni 2016 über die  öffentlichen  Aufträge

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und  die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge,  bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen

Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen    Bereichen

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge