Sitzung vom 13. Dezember 2018

Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Expertengruppe bezüglich des Rahmenabkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Yves Kreins, Leiter der Vertretung in Brüssel, als Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Expertengruppe bezüglich des Rahmenabkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten.

Die Regierung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vorgeschichte

Der Europarat hat sich bereits in den frühen 1950er Jahren mit Minderheitenfragen beschäftigt. Erst in den 1980er Jahren griff die Parlamentarische Versammlung das Thema wieder auf und versuchte ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Rechte von Angehörigen von Minderheiten zu schaffen.

Statt eines Zusatzprotokolls entschieden sich die Staaten 1993 für die Ausarbeitung eines Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Dieses Übereinkommen gilt als Kompromiss zwischen den Staaten, die für positive Schutzmaßnahmen gegenüber Minderheiten einstanden und jenen, die Minderheitenrechte als solche nicht anerkannten und den Schwerpunkt auf das Diskriminierungsverbot legten. Entsprechend schwach ist der Überwachungsmechanismus des Rahmenübereinkommens ausgestaltet.

Vertragstext

1995 verabschiedete der Europarat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Das Abkommen ist am 1. Februar 1998 in Kraft getreten und bisher von 39 Staaten ratifiziert worden.

Bei diesem Rahmenübereinkommen handelt es sich um das erste rechtlich verbindliche multilaterale Abkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Das Rahmenübereinkommen legt lediglich die Grundsätze fest, überlässt jedoch die Art und Weise der innerstaatlichen Umsetzung den Vertragsstaaten. Insbesondere steht es den Vertragsstaaten frei, die in ihrem Gebiet zu schützenden Minderheiten selbst zu bezeichnen.

Zielsetzung

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist das erste rechtlich bindende multilaterale Instrument zum allgemeinen Schutz der nationalen Minderheiten. Es zielt auf den Schutz der Existenz nationaler Minderheiten in den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten ab und sucht die volle Gleichbehandlung nationaler Minderheiten durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung der Kultur und Identität einer Minderheit zu fördern.

Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten

Das Rahmenübereinkommen verankert neben dem Diskriminierungsverbot und gewissen Freiheitsrechten (u.a. die Meinungsäußerungsfreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit) auch spezifische, für Minderheiten bedeutsame Garantien, die keine entsprechende Parallele in Menschenrechtsverträgen haben, z.B. spezifische Sprachenrechte oder das Recht auf ungehinderten und friedlichen Kontakt über Grenzen zu Personen mit derselben ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Identität oder mit demselben kulturellen Erbe.

Überwachung

Das Ministerkomitee des Europarats überwacht und evaluiert die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten. Dabei wird es von einem Beratenden Ausschuss unterstützt. Die Vertragsstaaten müssen periodisch Berichte verfassen über die Maßnahmen, die sie zur Umsetzung des Übereinkommens ergriffen haben. Am Ende eines Überwachungszyklus gibt das Ministerkomitee Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen ab.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich