Sitzung vom 13. Dezember 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der vorliegende Erlass führt die Vorschrift des Artikels 52 §1 des Dekretes zur Förderung der Jugendarbeit vom 6. Dezember 2011, abgeändert durch das Dekret vom 22. Februar 2016, aus.

Die Kriterien zur Zusammensetzung der Jugendkommission sind erfüllt. Für diese Bestellung konnten 10 Personen, d.h. die gesetzlich festgelegte Maximalanzahl Personen, für eine Mitgliedschaft in der Jugendkommission berücksichtigt werden.

Mehr als die Hälfte der Mitglieder müssen Vertreter von geförderten Jugendeinrichtungen sein. Bei diesen Vertretern handelt es sich um:

Annika Wintgens, Katholische Landjugend;

Calvin Keutgen, Jugend & Gesundheit;

Anne-Marie Jouck, Patro St. Raphaël;

Elvire Wintgens, Jugendbüro;

Larissa Liebertz, Infotreff;

René Opsomer, Offene Jugendarbeit Eupen.

Der Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft schlug die Koordinatorin Mona Locht als ihre Vertreterin in der Jugendkommission vor. Die Dienststelle der Regierung wird durch Christa Wintgens vertreten.

Ausgenommen die Vertreter der Dienststelle der Regierung und des Jugendrates, müssen alle Mitglieder sozialpädagogische Qualifikationen aufweisen. Alle Vertreter von Jugendeinrichtungen sind im Besitz eines sozialpädagogischen Diploms (Sozialassistent, spezialisierter Erzieher, Anerkennungsnachweis zum/zur ehrenamtlichen Jugendleiter/in, langjährige Berufserfahrung,…). Auch Jean-Luc Schöffers,  Sozialarbeiter bei Kaleido Ostbelgien, ist ausgebildeter Sozialassistent. Ulrich Deller, Professor für Soziale Arbeit an der KatHO Aachen, hat 20 Jahre lang Jugendarbeit gemacht, u.a. mobile Jugendarbeit und Aus- und Weiterbildung Hauptamtlicher im Jugendbereich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Artikel 55 des Dekretes erhalten die Mitglieder Entschädigungen. Für die Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen sind jährlich 2.000 € über OB 40 PR 11 ZW 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ vorgesehen.

Da kein Mitglied hinzukommt, bleibt die Entschädigung für Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen ähnlich wie bislang.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 52 §1, abgeändert durch das Dekret vom 22. Februar 2016.