Sitzung vom 13. Dezember 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Im Antrag vom 17. September 2018 schlägt die Frauenliga folgende Änderung in der Bestellung der stellvertretenden Mitglieder im Rat für Familienleistungen vor: Frau Andrea von den Driesch ersetzt Frau Danielle Schöffers als effektives Mitglied und Frau Nicole De Palmenaer ersetzt Laure Freichels als Ersatzmitglied.

Am 13. November 2018 beantragt der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR), das effektive Mitglied  Mirela Musovic durch Rebecca Peters in der Arbeitnehmervertretung zu ersetzen.

Mit vorliegender Erlassabänderung wird den Vorschlägen der Frauenliga und des WSR Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Mitglieder des Rates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtent-schädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt des entsprechenden Jahres im OB 50, PR 11, ZW 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten :

Vorschlag der Frauenliga vom 17. September 2018 als betroffene Organisation liegt vor;

Vorschlag des Wirtschafts- und Sozialrates (WSR) vom 13. November 2018 als betroffene Organisation liegt vor;

Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. November 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Artikel 87 §1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen;

Artikel 54 Absatz 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Artikel 3 §3 des Erlasses der Regierung vom 28. Oktober 2016 zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen.