Sitzung vom 13. Dezember 2018

Projekt Nr. 4383 PDS am Heidberg VoG– Brandschutzmaßnahmen kleine Sporthalle sowie Projekt Nr. 4384 PDS am Heidberg VoG– Erneuerung der Elektroanlage BAU2/3 - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Vorhaben „PDS am Heidberg VoG– Brandschutzmaßnahmen kleine Sporthalle“ und „PDS am Heidberg VoG– Erneuerung der Elektroanlage BAU2/3“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um Instandsetzungsarbeiten in verschiedenen Gebäuden der Pater-Damian-Grundschule am Heidberg. Diese Instandsetzungsarbeiten beinhalten die Ausführung von Brandschutzmaßnahmen in der kleinen Sporthalle, sowie die Erneuerung der Elektroanlage in BAU 2 und 3.

Eine detaillierte Mängelliste wurde bereits im Rahmen eines Prüfberichtes des Kontrollorgans AIB-Vinçotte vom 15. Juli 2015 erstellt. Die daraus resultierenden Projektentwürfe wurden am 5. Juli 2018 zur Aufnahme in den Infrastrukturplan angemeldet.

Die Installation der Elektroanlage ist nicht konform in Bezug auf die aktuell gültige Gesetzgebung, die seit 2014 in Kraft getreten ist (RGIE). Die Übergangsfrist zur Instandsetzung von Bestandsgebäuden zwecks Erfüllung der gesetzlichen Auflagen endet am 31. Dezember 2018.

Im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung der in den betroffenen Räumlichkeiten organisierten außerschulischen Betreuung wurde die Aktualisierung des Brandschutzgutachtens beantragt. Auf Grund der vorhandenen Mängel wurde durch die Vertretung der Hilfeleistungszone bereits darauf hingewiesen, dass das angeforderte Brandschutzgutachten negativ ausfallen wird. Das aktuelle Brandschutzgutachten bezüglich der Räumlichkeiten der außerschulischen Betreuung verliert am 16. Dezember 2018 seine Gültigkeit, demnach dürfen laut Artikel 21, 23 und 32 des Erlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung an diesem Standort keine Kinder mehr betreut werden. Dies hat zur Folge, dass spätestens ab dem 17. Dezember 2018 die Anerkennung der außerschulischen Betreuung vorübergehend ausgesetzt wird.

In Bezug auf den Schulbetrieb wurde der Antragsteller darüber informiert, dass diese Entwicklung per Analogie ein Verfahren zur Aufhebung der Anerkennung der Regelgrundschule im Sinne der Artikel 23 und 25 des Dekrets vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen bewirken kann.

Eine Gewährleistung des Schulbetriebes, sowie die Wiederaufnahme der außerschulischen Betreuung kann nur durch die Ausführung dieser dringend notwendigen Maßnahmen erfolgen, so dass die Räumlichkeiten nach der Fertigstellung die gesetzlichen Auflagen erfüllen und an einen modernen Sicherheitsstandard herangeführt werden.

Um die gesetzlichen Auflagen schnellst möglichst erfüllen zu können, und somit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder und Lehrpersonen gewährleisten zu können, beantragt die PDS am Heidberg VoG die Anerkennung der Dringlichkeit für die oben aufgeführten Instandsetzungsarbeiten.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden Finanzpläne vom 5. Juli 2018 auf insgesamt 546.250,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten), die Anmeldungen der Infrastrukturvorhaben gemäß Art. 19 § 1 des Infrastrukturdekretes liegen vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 64.10

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)

Projekt Nr. 4383 PDS am Heidberg VoG– Brandschutzmaßnahmen kleine Sporthalle

Projektkosten: 110.750,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 88.600,00 €

Projekt Nr. 4384 PDS am Heidberg VoG– Erneuerung der Elektroanlage BAU2/3

Projektkosten: 435.500,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 348.400,00 €

Projektkosten insgesamt: 546.250,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss insgesamt: 437.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.