Sitzung vom 20. Dezember 2018

Vertretung des Wirtschafts- und Sozialrates Ostbelgien beim Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Renaud Rahier (Ersatz: Evi Niessen) und Herrn Bernd Despineux (Ersatz: Guido Reuter) als Arbeitnehmervertreter sowie Herrn Volker Klinges (Ersatz: Ludwig Henkes) und Herrn David Chantraine (Ersatz: N.N.) als Arbeitgebervertreter in das Gremium des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion. Zudem wird für das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Herr Stephan Plattes (Ersatz: Christiane Eicher) bestellt.

Die Regierung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der  Arbeitssitzung am 23. November 2018 wurde unter luxemburgischer Präsidentschaft in Remich der Leiter der saarländischen Delegation, Oliver Groll, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Präsidenten des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSAGR) der Großregion ernannt. Der 57-jährige ist Geschäftsführer des Bereiches International bei der IHK Saarland. Gemäß einem zweijährigen Turnus der Regionen folgt der Vorsitz im WSAGR dem des Gipfels der Großregion.
Ab Januar 2019 wird das Saarland somit in beiden Gremien den Vorsitzenden stellen.
Schwerpunkte der grenzüberschreitenden Arbeit werden die Themen wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigungspolitik, Mobilität und Verkehr sowie Aus- und Weiterbildung sein. Neben der Beseitigung noch bestehender Hindernisse, wird es die Aufgabe sein, die Vorzüge der EU und insbesondere der Großregion zu verdeutlichen.
Die Großregion ist der einzige grenzüberschreitende Kooperationsraum Europas, der über einen eigenen Wirtschafts- und Sozialausschuss verfügt. Dieser vertritt die Arbeitnehmer und -geber und ist paritätisch mit Vertretern aus Wirtschafts-, Sozial- und Berufsverbänden besetzt.  Für den Gipfel der Großregion hat er beratende Funktion in Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Integration

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine